Neuigkeiten zur Grundsteuerreform 2022/2025

Das Zeitfenster zur Abgabe der Grundsteuererklärung rückt näher und die dafür benötigten Daten kristallisieren sich Stück für Stück heraus. Nicht nur seitens der Steuerberater sorgt das enge Zeitfenster vom 01. 07. bis zum 31. 10. 2022 für Bedenken und einen gewissen Druck, auch die Grundbuchämter fürchten eine Flut aus Anfragen und ein Überschreiten der Kapazitäten das zu Verzögerungen führen wird.

Voraussichtlich benötigen wir für die Bearbeitung der Grundsteuererklärung von Grundstücken in Baden-Württemberg, die zu Wohn- oder Geschäftszwecken genutzt werden, sowie für Bauland insbesondere folgende Daten:

  • Anschrift
  • Nutzungsart (Wohnraum, Geschäftsräume, Bauland)
  • Flurstücknummer, Grundfläche und bei Eigentumswohnungen den Miteigentumsanteil
    (diese Angaben stehen sowohl im Notarvertrag für den Kauf des Grundstücks / der Immobilie als auch im Grundbuchauszug)

Wir empfehlen Ihnen diese Daten frühzeitig zusammenzutragen. Sollten Sie weder Notarvertrag noch Grundbuchauszug zur Hand haben, können Sie einen Grundbuchauszug beim zuständigen Amtsgericht beantragen.

Exemplarisch ist für die Region Freiburg/Breisgau-Hochschwarzwald das Amtsgericht Emmendingen zuständig, ein Grundbuchauszug kann mittels einem online-Formular über die Homepage des Amtsgerichts beantragt werden. Wichtig dabei: Ein einfacher Grundbuchauszug (Kostenpunkt ca. € 10,00) ist ausreichend, der teurere amtlich beglaubigte Grundbuchauszug ist nicht notwendig.

Wir sind dabei für die verschiedenen Landesmodelle, das Bundesmodell und auch für landwirtschaftliche Grundstücke enstsprechende Listen mit den benötigten Unterlagen zu erstellen. Diese Listen senden wir Ihnen gerne nach Fertigstellung auf Anfrage zu.