Wir verwenden Cookies, um Inhalte & Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren.

Jahresabschluss

Zuhause Jahresabschluss

Benötigen Sie Hilfe?

Unsere Steuerberater & Wirtschaftsprüfer helfen Ihnen gerne. Kontaktieren Sie uns unverbindlich!

info[at]unkelbach-treuhand.de
0761 / 38 54 20

Kontakt

    Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung.

    Jahresabschluss

    Jedes Unternehmen ist verpflichtet über das abgelaufene Wirtschaftsjahr seinen Gewinn zu ermitteln und einen Jahresabschluss zu erstellen. Für kleinere Unternehmen und Freiberufler ist es ausreichend, ihren Gewinn durch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) zu ermitteln.

     

    Die Rechnungslegung dient intern als Basis für die zukunftsorientierte Unternehmensplanung, um rechtzeitig Veränderungen in allen betrieblichen Teilbereichen aufeinander abzustimmen, insbesondere bei der Kapitalausstattung und Fremdfinanzierung.

     

    Bei der Besprechung des Jahresabschlusses erläutern wir Ihnen anhand von Kennzahlen, wie sich Ihr Unternehmen entwickelt hat und wie es im Vergleich zu anderen Unternehmen der Branche steht. Dabei besprechen wir auch erkannte Schwachstellen ausführlich und präsentieren Ihnen Ansätze zur Optimierung.

    Auf Wunsch erstellen wir eine gesonderte Bilanzanalyse und präsentieren Ihren Jahresabschluss bei Ihrer Hausbank.

    Überblick über unsere Leistungen im Bereich Jahresabschluss:

    • Erstellung Ihres Jahresabschlusses bzw. der Einnahmen-Überschuss-Rechnung auf Basis der gesetzlichen Vorgaben (HGB und Steuerrecht),
    • Erstellung der Anlagenbuchführung mit Anlagenverzeichnis unter Beachtung der steuerlichen Wahlrechte,
    • Erstellung eines umfassenden Erläuterungsberichts zu Ihrem Abschluss mit Erläuterungen zu den rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen, Mehrjahresvergleich, Aufgliederung und Erläuterung der einzelnen Positionen von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung bzw. Einnahmen-Überschuss-Rechnung.

    Falls für Ihr Unternehmen aufgrund der Rechtsform und von Größenmerkmalen gesetzlich vorgeschrieben:

    • Erstellung eines Anhangs und Lageberichtes
    • Offenlegung des Jahresabschlusses für Kapitalgesellschaften