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WIRTSCHAFTSPRÜFUNG
Wirtschaftsprüfung bedeutet für uns mehr als der Blick in die Vergangenheit und das Verifizieren von Zahlen. Unsere Prüfungen bringen Sicherheit über die Verlässlichkeit von Zahlen, die Grundlage vielfältiger Entscheidungsprozesse sind. Wir zeigen so Chancen und Risiken auf, die den Erfolg des Unternehmens in Gegenwart und Zukunft nachhaltig beeinflussen.
JAHRESABSCHLUSSPRÜFUNGEN
Jahresabschlussprüfungen auf gesetzlicher oder freiwilliger Grundlage nach Prüfungsplan mit Prüfung des internen Kontrollsystems; alle Rechtsformen und Branchen; Einzel- und Konzernabschlüsse .
Unsere Prüfungen basieren auf dem risikoorientierten Prüfungsansatz und den berufsrechtlichen Vorgaben des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW). Unser Testat genießt hohe Anerkennung.
Über die Entwicklungen der nationalen und internationalen Rechnungslegungsnormen sowie im Steuer- und Aufsichtsrecht werden unsere Mandanten laufend informiert und begleitet. So lassen sich etwaige Schwachstellen und Risiken frühzeitig erkennen und rechtzeitig Lösungsvorschläge aufzeigen.
PRÜFERISCHE DURCHSICHT VON JAHRESABSCHLÜSSEN
Die prüferische Durchsicht von Jahresabschlüssen zielt darauf ab, die Verläßlichkeit der im Abschluss gemachten Aussagen zu erhöhen. Regelmäßig werden unsere Mandanten von Kreditinstituten aufgefordert, die der Finanzierung zu Grunde liegenden Abschlüsse prüfen zu lassen, falls diese bereits nicht schon einer Jahresabschlussprüfung unterlegen haben.
DUE-DILIGENCE-PRÜFUNGEN BEI UNTERNEHMENSTRANSAKTIONEN
Prüfungen von Jahresabschlüssen im Rahmen von Unternehmenstransaktionen erhöhen die Verlässlichkeit der für die Ermittlung des Kaufpreises wesentlichen Abschlusszahlen und verifizieren die Vergangenheitsanalyse der Unternehmensbewertung.
Die weitere Prüfung der rechtlichen, finanziellen, steuerlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten des Kaufobjektes erhöht die Transparenz der ansonsten erteilten Informationen und dient ebenfalls der Risikominimierung. Die zukunftsorientierte Stärken- und Schwächenanalyse fließt in die Unternehmensbewertung des Käufers ein.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage der Unkelbach Unternehmensbewertung.
PRÜFUNG VON MAKLERN
Jeder Makler, gleich ob Wohnungen, Darlehen oder Geldanlagen vermittelt werden, muss seine Berufstätigkeit anmelden und eine Genehmigung beim zuständigen Landratsamt beantragen. Weiter ist in § 16 der Maklerberufsordnung (MaBV) geregelt, dass Makler von Kapitalanteilen ihre Tätigkeit durch einen Wirtschaftsprüfer begutachten lassen müssen. Der entsprechende Bericht ist bis zum 31.12. des Folgejahres dem zuständigen Landratsamt vorzulegen. Wir erstellen diese Prüfberichte nach unseren berufsständigen und gesetzlichen Vorschriften.
PRÜFUNG VON BAUTRÄGERN
Die Tätigkeit als Bauträger ist genehmigungspflichtig. Eine entsprechende Genehmigung erteilt das zuständige Landratsamt.
Die Bauträgertätigkeit ist verbunden mit einer jährliche Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer. Der Prüfbericht muss bis zum 31.12. des Folgejahres beim Landratsamt eingereicht werden.
Unsere Prüfung erfolgt nach den gesetzlichen und berufsständischen Vorschriften. Der Prüfbericht erfüllt nicht nur die Verpflichtung gegenüber dem Landratsamt, sondern ist auch der Nachweis gegenüber den fremden Geldgebern über die ordnungsgemäße Verwendung ihrer Mittel entsprechend den Vorschriften der MaBV.
SONDERPRÜFUNGEN
Im Bereich Wirtschaftsprüfung bieten wir weiterhin folgende Prüfungsleistungen an:
- Gründungsprüfungen
- Wirtschaftlichkeitsprüfungen
- Rentabilitätsprüfungen
- Kreditprüfungen
- Unterschlagungsprüfungen
- Prüfungen der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung
- Prüfungen des Risikomanagementsystems
- Umwandlungsbilanzen
- Feststellung von Unterbilanz und Überschuldung
- Vergleichsbilanzen
- Konkursbilanzen
- Prospektprüfungen bei Kapitalanlagen
- Mittelverwendungsprüfungen
Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die gesetzliche oder freiwillige Prüfungen durchführen kann, haben wir die Qualität unserer Arbeit von einem unabhängigen, externen Prüfer verifizieren lassen. Der Prüfung ging eine intensive, mehrmonatige Vorbereitung voraus.
Gegenstand der sog. Peer Review sind unter anderem:
- Organisation der Wirtschaftsprüferpraxis
- Einhaltung der strengen Berufspflichten (Verschwiegenheit, Unabhängigkeit, Berufsgrundsätze etc.)
- Qualifikation der Mitarbeiter
- Sicherstellung von Aus- und Fortbildung durch regelmäßige Seminarbesuche und Lektüre von Fachinformationen
- Planung der Jahresabschlussprüfung (Prüfungsstrategie, Aufbau der personellen, sachlichen und zeitlichen Prüfungsplanung)
- Fachspezifische Literatur, Arbeitshilfen und Checklisten
- Maßnahmen zum Schutz der prüfungsrelevanten Daten in elektronischer und physischer Form, Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes
- Überwachung des Prüfungsablaufes
- Feststellung von Unterbilanz und Überschuldung
- Durchsicht der Prüfungsergebnisse (Berichtskritik durch fachlich geeignete, aber prozessunabhängige Personen)
- Auftragsbegleitende Qualitätssicherung
- Prüfung der Nachschau
- Überprüfung des Qualitätssicherungshandbuchs