Betriebsvermögen durch Schenkung weitergegeben

Immer mehr Unternehmer nutzen die Möglichkeiten der Erbschaftsteuer

Immer mehr Unternehmerfamilien nutzen die Möglichkeiten des wirtschaftsfreundlichen Erbschaftsteuerrechts, um Betriebsvermögen auf die nächste Generation zu übertragen. Vor allem durch Schenkungen wird es steuerbegünstigt an Nachfolger übergeben. Das geht aus umfangreichen Unterlagen hervor, die das Finanzministerium dem Bundesverfassungsgericht übersandt hat. Die obersten Richter prüfen derzeit, ob die Begünstigung des Betriebsvermögens mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar ist. Der Bundesfinanzhof bezweifelt dies und hat ihnen das Gesetz vorgelegt. Anfang Juli ist die mündliche Verhandlung in Karlsruhe. Das neue unternehmerfreundliche Erbschaftsteuerrecht ist in 2009 in Kraft getreten. 2008 betrug der Wert der Erbschaften und Schenkungen rd. 35 Mrd. €, 2012 rd. 74 Mrd. €. Der Anstieg beruht im Wesentlichen auf der begünstigten Übertragung von Betriebsvermögen. 2009 betraf dies 70 Fälle mit einem Wert von 240 Millionen Euro. 2012 weist 10 600 Fälle mit fast 40 Milliarden Euro aus.

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