Börsentipps April 2016

Der Dax kann die 10.000 nicht nachhaltig knacken. Die Luft wird dünn. Das Wirtschaftswachstum der Welt ist nicht stark genug, um die Gewinne der Firmen weiter zu steigern. Daneben ist die geopolitische Lage von großer Unsicherheit geprägt. All das kann die Börse nicht brauchen. Ein paar große Hausnummern: Im Juni wird über Brexit entschieden, der Verbleib ist keine ausgemachte Sache, aber klar ist, dass ein Ausscheiden der Briten aus der EU diese nachhaltig schwächt und ein weiterer Sargnagel ist. Der Nato-Partner Türkei unterstützt nachgewiesenermaßen den IS mit Waffen, etc., und ist gleichzeitig Partner zur Bändigung des Flüchtlingsstroms, mit ausgelöst eben durch den IS. Die Schwellenländer berappeln sich wieder leicht dank gestiegener Rohstoffpreise und den Verzicht der FED auf schnelle Zinserhöhungen. Dass die Reichen und Mächtigen mit Einsicht in die Zusammenhänge nach Panama ausweichen macht nicht Wunder, zeigt aber Kurzsichtigkeit bei begrenzter Lebenserwartung. Wie bei der hier üblichen Steuerhinterziehung wird vergessen, dass man erpressbar wird. Bei der allgemeinen Unsicherheit sind die Spekulationen über das sog. Abkommen von Schanghai von Interesse. Demnach hatten sich mit der amerikanischen Fed, der Europäischen Zentralbank (EZB) und der Bank des chinesischen Volkes die drei großen Notenbanken der Welt in Schanghai formell darauf geeinigt, im Interesse der Stabilität der Weltwirtschaft die internationalen Finanzmarkte durch eine Abstimmung ihrer Politik zu beruhigen. Aussehen soll die Übereinstimmung wie folgt: Die Fed nimmt durch eine zeitliche Streckung ihrer Leitzinserhöhungen Aufwertungsdruck vom Dollar, die EZB nimmt durch den Verzicht auf weitere drastische Lockerungen ihrer Geldpolitik Abwertungsdruck vom Euro, und die Chinesen verzichten auf absehbare Zeit auf weitere Abwertungen des Renminbis. Ob dieses informelle Abkommen existiert, ist nicht gesichert. Aber alle Beteiligten, die Geldpolitiker ebenso wie die Finanzmarktteilnehmer, verhalten sich so, als existierte es. Den neuesten Beleg lieferte die Vorsitzende der Fed, Janet Yellen, am letzten Dienstag in einer geldpolitischen Grundsatzrede, in der sie sich mit Hinweis auf einen starken Dollar und Verunsicherung in der Weltwirtschaft für eine sehr zögerliche Straffung der amerikanischen Geldpolitik aussprach. Die jüngsten Entscheidungen der EZB wurden an den internationalen Finanzmärkten weit weniger expansiv eingeschätzt als in Deutschland: An den Märkten zählte vor allem die Ankündigung Mario Draghis, den negativen Einlagenzins zumindest auf absehbare Zeit nicht weiter senken zu wollen. Und die Bank des chinesischen Volkes steht seit Wochen mit Wort und Tat bereit, eine neuerliche Schwäche ihrer Währung zu verhindern. Die Wirkungen der geldpolitischen Beruhigungsmittel sind an den Finanzmarkten unübersehbar: Die Aktienkurse und Rohstoffpreise haben sich von ihren Schwächeanfällen in den ersten Wochen des Jahres ein Stück weit erholt. Der Euro wertet seit längerer Zeit am Devisenmarkt nicht weiter ab; gegenüber der amerikanischen Währung erscheint sein Kurs in einem Band zwischen 1,05 und 1,15 Dollar nahezu wie eingemauert. Westliche Kapitalanleger investieren wieder in die im vergangenen Jahr in Panik verlassenen Schwellenländer. Das Kalkül lautet, dass durch niedrige Zinsen das Wirtschaftswachstum stimuliert wird. Das ist eine Wette mit ungewissem Ausgang, deren Basis ein seit Krisenbeginn verstaubt wirkendes Lehrbuchwissen bildet. Ein Risiko dieser Strategie besteht in einer Unterschätzung des Inflationspotentials der amerikanischen Wirtschaft. Das zweite Risiko ist die Überschätzung der Geldpolitik als Stabilisierer der Finanzmarkte. Kritiker wie die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) halten die geldpolitische Strategie der grossen Notenbanken generell für verfehlt. Aus ihrer Sicht mussten, ausgehend von den Vereinigten Staaten, die grossen Notenbanken klar und deutlich steigende Leitzinsen andeuten. Andernfalls drohten an den Finanzmärkten und in den Realwirtschaften Verwerfungen. Und diese Verwerfungen liegen schon vor: Banken und Versicherungen verdienen nichts mehr, die private Altersvorsorge über Lebensversicherungen, etc., wird zerstört und über der niedrige Zins treibt Geldvermögensbesitzer in überteuerte Immobilien. Die EZB nimmt das Wort Helikopergeld in den Mund und trifft damit Millionen ehrenwerte Sparer in Herz und treibt sie in die Altersarmut. Kaufen, halten oder verkaufen? Im letzten Monat haben wir an dieser Stelle ausgeführt: Per Saldo sollte der Investor bis auf weiteres im Geld bleiben und eine Bodenbildung der Indices abwarten. Preiswerte Sachwerte suchen; das tun aber alle, also auch hier eher warten als überstürzt einsteigen. Die geringe Inflation ist eher zu ertragen als Kurs- und Wertverluste. Diese Auffassung vertreten wir seit Mitte letzten Jahres. Wohl dem der ihr gefolgt ist.

Wie immer an dieser Stelle ein paar Bonmots zu Aktienmarktstrategien:

 

  • „Ein aus drei Meter Höhe fallendes Messer kann man nicht auffangen ohne sich weh zu tun,“ also nachhaltige Bodenbildung abwarten.
  • “Wenn man kein Geld hat, denkt man immer an Geld. Wenn man viel Geld hat, denkt man nur noch an Geld.” (Ölmilliardär Paul Getty)
  • Der einundachtzigjährige Baron Rothschild glaubte, sein jüngster Tag nahe. Doch der Hausarzt konstatierte: “Ihre Organe sind vollkommen gesund. Sie werden hundert Exzellenz!” Der Bankier schüttelte den Kopf: “Wenn Er mich kriegen kann für einundachtzig, der Herrgott, warum soll Er mich nehmen für Pari?”

 

Haben Sie Rentabilitätsprobleme, sei es mit dem Hintergrund Schweiz oder der geringen Höhe aufgrund der Bankenhonorare oder sind Sie hinsichtlich Ihrer Vermögensdispositionen und Altersvorsorge unsicher, lassen Sie sich von uns beraten. Für ein unverbindliches erstes Beratungsgespräch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir beraten gegen Honorar und ohne Fixkosten, insbesondere behalten Sie hierbei die Verfügungsmacht und ihr Vermögen in der Hand und wir werden nicht von dem Produkteanbieter bezahlt.

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Wir organisieren für Sie die Unternehmensnachfolge und nehmen im Vorfeld gerne eine indikative Unternehmensbewertung vor, damit Sie überschlägig eine Markteinschätzung ihres Unternehmens gewinnen.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer von 17. 12. 2014 haben wir auf unserer Home-Page veröffentlicht: Bis zum 30. 6. 2016 bleibt alles beim Alten, was danach gilt, bestimmt der Gesetzgeber, der erklärtermaßen um Kontinuität bemüht ist. Mehr oder minder dürfte aber auch dann die Erbschaftsteuer für den Normalfall bei Unternehmensübergaben im kleineren und mittleren Bereich entfallbar gestaltet werden. Für große Unternehmen wird es in jedem Fall teurer, kleine Unternehmen unter 20 Mitarbeitern müssen dann aber auch die Kriterien für Erleichterungen erfüllen und damit wohl Arbeitsplatzgarantien geben. Den aktuellen Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 8. 7. 2015 haben wir in unsere Home-Page eingestellt. Wollen Sie Ihr Unternehmen steuerneutral auf Ihre Kinder zu alten Bedingungen übertragen, wird es zeitlich langsam eng: Während CDU/CSU weitere Entlastungen für Familienunternehmen einfordern, gehen die geplanten Regelungen der SPD zu weit: In diesem Jahr dürfte das geänderte ErbStG daher kaum noch verabschiedet werden. Eine Gegenüberstellung der aktuellen Regelungen mit dem Regierungsentwurf und der Bundesratsdrucksache vom 25. 9. 2015 lassen wir Ihnen gerne zukommen. Also für Unternehmer besteht Handlungsbedarf vor spätestem Fristende für die Neuregelung bis 30. 6. 2016. Mittlerweile verzögert sich die Neuregelung. Welches Recht gilt, falls die Neufassung nicht bis zum 30. 6. 2016 in Kraft tritt? Das Verfassungsgericht äußerte sich wie folgt: Das alte Erbschaftsteuerrecht gilt notfalls weiter. Der politische Prozess stellt sich aktuell wie folgt dar: Derzeit stockt die Neuregelung, weil der CSU-Vorsitzende und bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer zusätzliche Erleichterungen zugunsten der Unternehmenserben verlangt, obwohl sich die Koalitionsfraktionen auf der Ebene der stellvertretenden Vorsitzenden schon auf einen Kompromiss verständigt hatten. Die SPD ist offenbar nicht gewillt, weitere Zugeständnisse zu machen. „Die Normen sind dann erst einmal weiter anwendbar“, sagte der Sprecher des Karlsruher Gerichts am 30. 3. 2016 der FAZ und verweist auf Ausführungen in Urteil und Tenor: „Das bisherige Recht ist bis zu einer Neuregelung weiter anwendbar. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, eine Neuregelung spätestens bis zum 30. Juni 2016 zu treffen.“ Diese beiden Aussagen seien getrennt zu betrachten. Bis zu einer Neuregelung dürften also sämtliche Vorschriften weiter angewendet werden.

Selbstanzeige ist nach unserem Beratungsanstieg in diesem Bereich nach den jüngsten Datenkäufen von NRW Anfang November wieder aktuelles Thema, gerade bei unserer Lage in Grenzgebiet.