Börsentipps Dezember 2015

Die Anlagemöglichkeiten sind zur Zeit mehr Risiken als Chancen ausgesetzt: In den USA kommt wohl im Dezember die lange erwartete Zinserhöhung wenngleich in geringer Dosis, so dass der dortige Aufschwung nicht gefährdet wird. In Europa ist die Zinspolitik eine andere, die EZB wird über die Geldmengenausweitung durch den Kauf von Festverzinslichen den Zins weiter drücken. Sichere langfristige Bundesanleihen rentieren mit minus 0,3 % Zinsen. 10jährige Bundesanleihen rentieren zu Zeit mit rd. 0,5 % und in Jahresfrist wird rd. 1 % mit korrespondierenden Kursverlusten erwartet. Der Anleger muss somit entscheiden, ob er einsteigt oder nicht. Festverzinsliche bergen ein hohes Verlustpotential wegen den bereits hohen Kursen bei künftig steigenden Zinsen und bei Aktien ist der DAX schon wieder sehr hoch mit aktuell rd. 11.400. Die 200-Tage-Linie ist von unten durchbrochen, so dass charttechnisch ein Kaufsignal gegeben ist. Gleichwohl ist wegen den drehenden Zinsen das Potential nach oben begrenzt und mit hohen Schwankungen zu rechnen. So sieht in etwa die Deutsche Bank den DAX Ende 2016 bei 11.700, zu Jahresbeginn sah das Institut den DAX auf Ende 2015 bei rd. 11.500, was ja so kommen könnte. Wenn Sie sich also zurückhalten, so sind Sie nicht allein. Zur Anlagesituation in Deutschland hob Flossbach von Flossbach Storch hervor, dass hierzulande von 5.200 Milliarden Euro Geldvermögen etwa 4.000 Milliarden zinslos auf Konten schlummerten. Das Bankhaus Oppenheim weist darauf hin, dass wir fast 30 Jahre keine steigenden Zinsen mehr hatten und eine ganze Generation an den Finanzmärkten diese Situation nicht kennt. Bei deutschen und europäischen Aktien ist daher Vorsicht geboten. Vorsicht bei Fonds wegen den gewinnzehrenden Kosten und auch Vorsicht bei kostengünstigen Indexfonds, die auch zwangsläufig Verliereraktien in ihre Bücher nehmen. Was wohl eher in Frage kommt ist stock picking: Die diesbezüglichen Rennlisten lesen alle und grundsätzlich ist die dort kumulierte Markteinschätzung grundsätzlich nicht falsch. Gold hat in Dollar in den letzten 12 Monaten 12 % verloren, in den letzten 3 Jahren rd. 38 %; gegenläufig entwickelt sich für die Euroanleger der Eurokurs. Für 2016 wird das Wachstum in den USA mit 2,7 % in China mit 6,3 %, in den Industrieländern mit 2,2 % und in den Schwellenländern mit 4,5 % erwartet, also insgesamt keine schlechten Aussichten. Anlagen in Schwellenländern dürften aber mit Sicherheit Probleme bekommen: Die Firmen haben sich in Dollar finanziert und durch die Dollaraufwertung wird die Rückzahlung teurer und belastet deren Ergebnisse, so dass deren Kurse für uns zweimal unter Druck kommen: Gewinne sinken und lokale Währungsabwertungen. Europäische Aktien sind nach Metzler gegenüber amerikanischen zu bevorzugen, klar: Die dortige Zinsdämpfung und der Dollaranstieg könnten Nachfrage nach Europa verlagern, wo man erst für Mitte 2016 einen Marktzinsanstieg erwartet, EZB hin oder her. Die europäischen Firmen heben mit den Euroabwertungen ihre Erlöse und ihre Vorleistungen an Öl und anderen Rohstoffen unterliegen einem Preisverfall, so dass die Kursverluste des Euro hier kompensiert werden. Wie wird sich der belebende Euroverfall weiterentwickeln? Europäische Länder ohne den Euro wie Schweiz, Dänemark oder Schweden müssen sich was einfallen lassen, um ihre Beschäftigung zu stabilisieren. Bedingt durch die gegenläufige Zinspolitik wird der Euro auf Ende 2016 nunmehr bei 0,95 bis 0,85 Dollar gesehen, was klar für europäische Aktien spricht. Sie können also auch mit einiger Sicherheit auf den Dollar selbst (Zinsanstieg) spekulieren. Immobilien sind immer eine Option bei gutem Einstandspreis, guter Lage und guter Vermietung, wenngleich sich die Erträge wegen anderer Nebenkosten insgesamt in Grenzen halten, aber der Vermögenserhalt dürfte hier gelingen. Was also tun? Individuelle Anlageziele unter Altersaspekten definieren, Vermögensstruktur analysieren, etc. und schließlich handeln oder auch nicht.

Wie stets an dieser Stelle diesmal einige kritische, aber auch humoristische Lebens- und Börsenweisheiten:

  • „Aktionärsregel: Dividende gut, alles gut.“
  • „Alkohol kann die Phantasie stimulieren, unnütze Hemmungen beiseite räumen, und das ist sehr oft besonders günstig (André Kostolany).“
  • „Alles ist vergänglich. Nichts ist auf Dauer, weder eine Hausse noch eine Baisse. Als Faustregel gilt: Eine Hausse dauert etwa dreimal länger als eine Baisse. Vergeuden Sie nicht ihre Zeit mit Timing, sondern nutzen Sie Baissen für Käufe (Gottfried Heller).“

Haben Sie Rentabilitätsprobleme, sei es mit dem Hintergrund Schweiz oder der geringen Höhe aufgrund der Bankenhonorare oder sind Sie hinsichtlich Ihrer Vermögensdispositionen und Altersvorsorge unsicher, lassen Sie sich von uns beraten. Für ein unverbindliches erstes Beratungsgespräch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir beraten gegen Honorar und ohne Fixkosten, insbesondere behalten Sie hierbei die Verfügungsmacht und ihr Vermögen in der Hand und wir werden nicht von dem Produkteanbieter bezahlt.

Wollen Sie Ihr Unternehmen gegen die weiterhin instabile Konjunktur und die anhaltende Systemkrise sturmfest machen, nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir checken Ihr Geschäftsmodell und unterstützen Sie bei der strategischen Adjustierung.

Wir organisieren für Sie die Unternehmensnachfolge und nehmen im Vorfeld gerne eine indikative Unternehmensbewertung vor, damit Sie überschlägig eine Markteinschätzung ihres Unternehmens gewinnen.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer von 17. 12. 2014 haben wir auf unserer Home-Page veröffentlicht: Bis zum 30. 6. 2016 bleibt alles beim Alten, was danach gilt, bestimmt der Gesetzgeber, der erklärtermaßen um Kontinuität bemüht ist. Mehr oder minder dürfte aber auch dann die Erbschaftsteuer für den Normalfall bei Unternehmensübergaben im kleineren und mittleren Bereich entfallbar gestaltet werden. Für große Unternehmen wird es in jedem Fall teurer, kleine Unternehmen unter 20 Mitarbeitern müssen dann aber auch die Kriterien für Erleichterungen erfüllen und damit wohl Arbeitsplatzgarantien geben. Den aktuellen Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 8. 7. 2015 haben wir in unsere Home-Page eingestellt. Wollen Sie Ihr Unternehmen steuerneutral auf Ihre Kinder zu alten Bedingungen übertragen, wird es zeitlich langsam eng: Während CDU/CSU weitere Entlastungen für Familienunternehmen einfordern, gehen die geplanten Regelungen der SPD zu weit: In diesem Jahr dürfte das geänderte ErbStG daher kaum noch verabschiedet werden. Eine Gegenüberstellung der aktuellen Regelungen mit dem Regierungsentwurf und der Bundesratsdrucksache vom 25. 9. 2015 lassen wir Ihnen gerne zukommen. Also für Unternehmer besteht Handlungsbedarf vor spätestem Fristende für die Neuregelung bis 30. 6. 2016.

Selbstanzeige ist nach unserem Beratungsanstieg in diesem Bereich nach den jüngsten Datenkäufen von NRW Anfang November wieder aktuelles Thema, gerade bei unserer Lage in Grenzgebiet.