Börsentipps Dezember 2016

Die Euphorie an der deutschen Börse nach dem schief gegangen Italienreferendum ist nur schwer zu deuten, gibt das Referendum doch der europakritischen Bewegung des Komikers Beppe Grillo Aufschwung und verhindert die notwendigen Reformen, so dass der Süden der Währungsunion weiterhin am Tropf der EZB hängt mit ihrer großzügigen Geldpolitik. Anders sieht es in den USA aus. Dort sorgen die Konjunktur und die angekündigte Wirtschaftspolitik der künftigen Regierung unter Donald Trump für beste Stimmung. Die Folgen dieser Schieflage lassen sich auf den Kurszetteln ablesen: An der Wall Street eilen Indizes wie der Dow Jones Börsen-Chart zeigen oder der S&P 500 seit der Wahl Trumps von Rekord zu Rekord. In Europa dagegen lässt bestenfalls eine Stagnation der Aktienkurse beobachten, von dem unverständlichen Reflex nach oben nach dem Verfassungsreferendum in Italien abgesehen. Der Ausblick fällt zunächst auch nicht besser aus: Es spricht einiges dafür, dass sich die Schere zwischen Europa und den USA in den kommenden Wochen weiter öffnen wird. Zudem deutet vieles darauf hin, dass die künftige US-Regierung tatsächlich eine wirtschaftsfreundliche Politik betreiben wird: Trump ist gerade dabei, ein Kabinett aus Millionären, Milliardären und anderen Leuten der US-Wirtschaftselite zusammenzustellen. Kaum vorstellbar also, dass der Immobilienmogul aus New York künftig eine Politik betreibt, die den Interessen dieser Klientel zuwider läuft. Doch die Trump-Rally an der Wall Street könnte schon bald enden. Einer der prominenten Warner ist der ehemalige “Anleihekönig” Bill Gross, der nach seinem Abschied von der Fondsgesellschaft Pimco zu Janus Capital wechselte und in dieser Woche an seine Investoren einen warnenden Ausblick schrieb: Trump werde die Wachstums-Erwartungen enttäuschen, heißt es dort. Die USA seien keinesfalls in einem so großartigen Zustand, wie die Wall Street derzeit annehme, argumentiert Gross. Ein starker Dollar, mögliche Handelshemmnisse und die rasante Verschuldung dürften das Wachstum auch in den USA begrenzen und viele enttäuschen, die jetzt auf eine goldene Trump-Ära spekulierten. Zu einer Enttäuschung dürften die Zinssteigerungen in den USA werden, die erfahrungsgemäß mit sinkenden Kursen einhergeht. Der geschwächte Euro wird die europäischen Aktien beleben, denn die EZB wird ihre expansive Geldpolitik bis 2018 fortsetzen. Die Märkte steigen und steigen – Dow Jones und S&P 500 klettern von Rekordhoch zu Rekordhoch und ein wenig könnte die Party aber noch weitergehen. Insbesondere wegen den Zinssteigerungen raten wir weiter zur Vorsicht. Der amerikanische Markt erscheint ausgereizt und in Europa sind die Kurse gemessen an den durchschnittlichen KGVs für den vorsichtigen Anleger ebenfalls ausgereizt.

Wie immer an dieser Stelle ein paar Bonmots zu Aktienmarktstrategien:

  • „Aktionärsregel: Dividende gut, alles gut.“
  • „Als Daueranleger in Geldwerten (Festgeld, Festverzinsliche etc.) kommen Sie langfristig auf keinen grünen Zweig. Sitzfleisch zahlt sich langfristig nur bei Sachwerten für Sie aus – gerade auch an der Börse! Betrachten Sie ab sofort ihre Aktienanlage – ähnlich wie Ihre Immobilien – als Daueranlage.“ (Gottfried Heller)
  • „Alles ist vergänglich. Nichts ist auf Dauer, weder eine Hausse noch eine Baisse. Als Faustregel gilt: Eine Hausse dauert etwa dreimal länger als eine Baisse. Vergeuden Sie nicht ihre Zeit mit Timing, sondern nutzen Sie Baissen für Käufe.“ (Gottfried Heller)

Haben Sie Rentabilitätsprobleme, sei es mit dem Hintergrund Kapitalanlage in oder Finanzierung aus der Schweiz oder der geringen Höhe aufgrund der Bankenhonorare oder sind Sie hinsichtlich Ihrer Vermögensdispositionen und Altersvorsorge unsicher, lassen Sie sich von uns beraten. Für ein unverbindliches erstes Beratungsgespräch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir beraten gegen Honorar und ohne Fixkosten, insbesondere behalten Sie hierbei die Verfügungsmacht und ihr Vermögen in der Hand und wir werden nicht von dem Produkteanbieter bezahlt.

Wollen Sie Ihr Unternehmen gegen die weiterhin instabile Konjunktur sturmfest machen, nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir checken Ihr Geschäftsmodell und unterstützen Sie bei der strategischen Adjustierung.

Wir organisieren für Sie die Unternehmensnachfolge und nehmen im Vorfeld gerne eine indikative Unternehmensbewertung vor, damit Sie überschlägig eine Markteinschätzung ihres Unternehmens gewinnen.

Die Koalition hat sich bei der Reform der Erbschaftsteuer geeinigt. Der geänderte Gesetzesentwurf wurde am Freitag 24. Juni 2016 vom Bundestag verabschiedet. Ob der Bundesrat am 8. Juli 2016 in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause zustimmen wird ist offen. Das Gesetz soll rückwirkend zum 1. Juli 2016 in Kraft treten. Den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes haben wir auf unserer Home-Page veröffentlich. Die Reform der Erbschaftsteuer hat die nächste Hürde genommen. Der Bundestag stimmte mehrheitlich dem Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses zu. Darauf hatten sich die Vermittler von Bundestag und Bundesrat in der Woche verständigt. Demnach sollen Firmenerben auch künftig weitgehend von der Erbschaftssteuer verschont werden, wenn sie das Unternehmen lange genug fortführen und Arbeitsplätze erhalten. So gab es Einvernehmen bei strittigen Kriterien, etwa wie Unternehmen zu bewerten seien: Künftig soll das Betriebsergebnis des Unternehmens maximal mit einem Kapitalisierungsfaktor 13,75 multipliziert werden, um die Höhe der Steuer anzusetzen. Dieses gilt für das vereinfachte Ertragswertverfahren. Bei dem IDW S1-Verfahren kommen regelmäßig wesentlich geringere Multiplikatoren zur Anwendung, dafür ist die Berechnung aufwendiger, was sich aber in jedem Fall lohnt. Geplant ist zudem, Missbrauch zu bekämpfen. Beispielsweise sollen Cash-Gesellschaften verhindert werden. Damit soll die Möglichkeit genommen werden, mittels einer GmbH liquides Vermögen von der Besteuerung zu befreien. Freizeit- und Luxusgegenstände wie Oldtimer, Yachten und Kunstwerke sollen grundsätzlich nicht begünstigt werden. Technische und klarstellende Änderungen gibt es bei den Altersvorsorge-Deckungsmitteln und Ausnahmen für vermietete oder verpachtete Grundstücke beispielsweise von Brauereien. Auf unserer Home-Page haben wir die Grundzüge der Reform zusammengestellt. Gerne beraten wir Sie im Einzelfall.