Seit den DAX-Höchstständen von knapp 12.500 raten wir an dieser Stelle zum Exit aus Aktien und Festverzinslichen. Unsere Markteinschätzung wurde nicht von allen Auguren geteilt. Nun geht es weltweit bergab und alle die noch im Markt sind suchen den Notausgang. Wo diese Zeilen geschrieben werden, stehen wir bei rd. 8.800,00 im DAX, bei den anderen Indices sieht es nicht besser aus. Die Gründe sind überall nachzulesen. Insbesondere zu nennen ist die Weltschuldenkrise verursacht durch die Notenpressen, die die Wirtschaften eben nicht belebt haben; Japan ist das Paradebeispiel, in Europa sieht es nicht besser aus. Anstatt zu konstatieren, dass eine Zinspolitik eine wettbewerbsorientierte Politik nicht ersetzt, wird in Europa weiter die Geldpolitik bemüht. Der Wachstumsmotor China ist ins Stocken geraten, die Rohstoffpreise fallen als Ursache der sinkenden Nachfrage, aber auch politisch ist vieles in erheblicher Schieflage, ohne auf Einzelheiten hier einzugehen. Was neben Realwirtschaften und Politik zu beachten ist, ist der Markt selber, vgl. oben. Staatsfonds und Staaten, die vom Öl gelebt haben kommen ins Trudeln und müssen verkaufen und auch die Banken die diese Industrie, wie die Fracker in den USA finanziert haben, leiden mit. Ja auch das niedrig gehaltene Zinsniveau bringt Banken und Versicherungen in Not und ebenso die private Altersvorsorge und Vermögensbildung. Was tun: Auf Sicht gar nichts, im Geld bleiben. Die aktuelle Korrektur läuft ab April 2015, die letzte große Korrektur ab Beginn 2008 dauerte bis Beginn 2009. Der Vorsichtige schaut erst Mitte dieses Jahres wieder auf die Kurszettel oder vorher bei Kursen ab 6.500 mit sich abzeichnender Bodenbildung. Auch sollte man abwarten, ob sich Europa hält; Zweifel sind angebracht. Wenn man liest, dass rd. ¾ der Weltbevölkerung bei uns asylberechtigt sein sollen und man hiervon erhebliche Sicherheitsabschläge macht, so kommt man doch zum Ergebnis, dass die deutsche Politik nicht durchzuhalten ist, auch vor dem Hintergrund entlarvender Kleinkarothemen wie Bargeldbegrenzung auf € 5.000 und Familiennachzug für jugendliche Flüchtlinge. Immobilien? Kommt auf den Einzelfall an; Zinsniveau und zögerliche Baulanderschließung lassen die Preise steigen und Gewinne bei Veräußerern und Bauträger anfallen, denen es gelungen ist, Bauland zu erwerben. Und nicht zu vergessen: Immobilien sind, von teuren Fonds abgesehen, großteilig, und für Notar und Grunderwerbsteuer sind 7 % weg, Vermögensverwaltung mit Aktien und Festverzinslichen ist eleganter, wenn auch risikoreicher. Klar: In der aktuellen Notsituation steigt Geld wieder, hat aber seit den Höchstständen in 2011 erheblich korrigiert als Folge der sich ankündigenden Zinssteigerungen. Wie immer an dieser Stelle ein paar Bonmots zu Aktienmarktstrategien:
- „Jetzt kann ich nicht mehr verkaufen, der Verlust ist schon zu groß“, Passt zur Situation, ist natürlich Stuss.
- „Für Börsenspekulationen ist der Februar einer der gefährlichsten Monate. Die anderen sind Juli, Januar, September, April, November, Mai, März, Juni, Dezember, August und Oktober“, Mark Twain, wohl nicht zu wiederlegen.
- „Das ist das Schöne an der Börse: Ein Spekulant kann tausend Prozent Gewinn machen, aber nie mehr als hundert Prozent verlieren“, Hermann Josef Abs.
Haben Sie Rentabilitätsprobleme, sei es mit dem Hintergrund Schweiz oder der geringen Höhe aufgrund der Bankenhonorare oder sind Sie hinsichtlich Ihrer Vermögensdispositionen und Altersvorsorge unsicher, lassen Sie sich von uns beraten. Für ein unverbindliches erstes Beratungsgespräch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir beraten gegen Honorar und ohne Fixkosten, insbesondere behalten Sie hierbei die Verfügungsmacht und ihr Vermögen in der Hand und wir werden nicht von dem Produkteanbieter bezahlt.
Wollen Sie Ihr Unternehmen gegen die weiterhin instabile Konjunktur und die anhaltende Systemkrise sturmfest machen, nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir checken Ihr Geschäftsmodell und unterstützen Sie bei der strategischen Adjustierung.
Wir organisieren für Sie die Unternehmensnachfolge und nehmen im Vorfeld gerne eine indikative Unternehmensbewertung vor, damit Sie überschlägig eine Markteinschätzung ihres Unternehmens gewinnen.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer von 17. 12. 2014 haben wir auf unserer Home-Page veröffentlicht: Bis zum 30. 6. 2016 bleibt alles beim Alten, was danach gilt, bestimmt der Gesetzgeber, der erklärtermaßen um Kontinuität bemüht ist. Mehr oder minder dürfte aber auch dann die Erbschaftsteuer für den Normalfall bei Unternehmensübergaben im kleineren und mittleren Bereich entfallbar gestaltet werden. Für große Unternehmen wird es in jedem Fall teurer, kleine Unternehmen unter 20 Mitarbeitern müssen dann aber auch die Kriterien für Erleichterungen erfüllen und damit wohl Arbeitsplatzgarantien geben. Den aktuellen Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 8. 7. 2015 haben wir in unsere Home-Page eingestellt. Wollen Sie Ihr Unternehmen steuerneutral auf Ihre Kinder zu alten Bedingungen übertragen, wird es zeitlich langsam eng: Während CDU/CSU weitere Entlastungen für Familienunternehmen einfordern, gehen die geplanten Regelungen der SPD zu weit: In diesem Jahr dürfte das geänderte ErbStG daher kaum noch verabschiedet werden. Eine Gegenüberstellung der aktuellen Regelungen mit dem Regierungsentwurf und der Bundesratsdrucksache vom 25. 9. 2015 lassen wir Ihnen gerne zukommen. Also für Unternehmer besteht Handlungsbedarf vor spätestem Fristende für die Neuregelung bis 30. 6. 2016.
Selbstanzeige ist nach unserem Beratungsanstieg in diesem Bereich nach den jüngsten Datenkäufen von NRW Anfang November wieder aktuelles Thema, gerade bei unserer Lage in Grenzgebiet.