Es ist nun Ende Mai und festzustellen, dass der DAX die 10.000 genommen hat. Fraglich erscheint, ob nachhaltig mit Aufwärtstendenz oder nicht. Also gilt nach wie vor: „Sell in May and go away“? Vermögensmanager, Volkswirte und EZB warnen vor heißen Wochen an Europas Börsen: Die Experten rechnen mit heftigen Kursverlusten. Profis sorgen bereits vor und ziehen Milliarden ab. Die Investoren seien für einen „Sommer von Schocks“ positioniert, heißt es denn auch weiter in einer aktuellen Umfrage der Bank of America Merrill Lynch. Denn die Barmittelquoten der Fondsmanager seien inzwischen nochmals gestiegen — von 5,4 Prozent im April auf nun 5,5 Prozent. Nur 12 Prozent der befragten Fondsmanager würde derzeit ein höheres Risiko übernehmen als üblich. Die meisten Investoren würden zudem langfristig in Qualität investieren; so ging Warren B. bei Apple voll rein. Als größtes Marktrisiko bewerten die befragten Fondsmanager derzeit einen Brexit, also den Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union. Hier ist das Rennen offen: Eine aktuelle Umfrage für den “Daily Telegraph” sieht die Brexit-Anhänger im Aufwind. Zwar behaupten die Befürworter eines EU-Verbleibs mit 51 gegen 46 Prozent die Mehrheit, doch schmolz der Vorsprung binnen einer Woche von 13 auf fünf Punkte zusammen. Als zweitgrößtes Risiko gilt für ein Fünftel der befragten Fondsmanager China (Banken, Immobilien, Statistiken). Zu den anderen Gründen: In den USA werden in diesem Jahr noch zwei bis drei Zinserhöhungen erwartet, Zinsen oben, Preise unten. Wird in den USA Trump neuer Präsident, dürften die USA künftig wie ein Unternehmen geführt werden mit voller Konzentration auf nationale Interessen, wirtschaftlich und militärisch. Die Aktienrückkäufe in den USA liegen im 1. Quartal deutlich über den Vorjahren, was ein Reflex des dortigen verhaltenen Konjunkturaufschwungs ist. Kein Wunder, dass bekannte Hedge-Fonds-Manager – allen voran George Soros – extrem negative Börsenkommentare (Verkauf eines Großteils des Aktienbestandes und turmhohe Goldkäufe) veröffentlichten. Dazu kommen die größten Aktienfondsrückgaben global seit 2008, die Fondsmanager zu kursdrückenden Verkäufen zwingen. Man spricht zwar inzwischen weniger von einer kommenden US-Rezession, wenn man aber bedenkt, dass der US-Produktionsausstoß heute nicht höher ist als im August 2008 und die Investitionsgüteraufträge gerade einmal auf dem Niveau von Februar 2006 liegen, kann kein großer Konjunkturoptimismus aufkommen. Vor dem Hintergrund deutlich gestiegener Benzin- und Heizölpreise sind die Lebenshaltungskosten in Deutschland im Mai auf nationaler Basis um 0,3 % gg. Vm. gestiegen (HVPI: 0,4 %). Dadurch kehrte die Jahresrate der Konsumentenpreise mit 0,1 % (HVPI: 0,0 %) wieder in den positiven Bereich zurück. Die gestiegenen Zinserwartungen bringen den Goldpreis wieder unter Druck. Der Ifo-Index, das wichtigste Stimmungsbarometer für die deutsche Wirtschaft, stieg im Mai von 106,7 auf 107,7 Punkte. Es ist der höchste Wert seit Dezember 2015. Auf der Karte haben sollte man auch die Flüchtlingsproblematik: Gut 3 Millionen hält Erdogan zur Erpressung bereit und über das Mittelmeer kommen täglich tausende. Hilfe bietet hier der Dalai Lama, weder brauche Deutschland nicht ein arabisches oder nordafrikanisches Land zu werden, noch brauche man das fremde nicht über das eigene zu erheben. Deutschland darf nicht daran scheitern, dass sich CDU/CSU nicht über einen Verhandlungsort zur Klärung der existentiell wichtigen nationalen Fragen einigen können. Was tun mit unserem schönen Geld? An der Seitenauslinie weiterhin im Festgeld auch ohne Zins warten, bis die Kurse unten sind. Auch der Blick auf den langfristigen DAX-Chart zeigt, dass weiterhin noch jede Menge Luft nach unten ist. Die oben besprochene Bankumfrage sollte zur weiteren Vorsicht mahnen.
Wie immer an dieser Stelle ein paar Bonmots zu Aktienmarktstrategien:
- „Das Geheimnis des erfolgreichen Börsengeschäfts liegt darin, zu erkennen, was der Durchschnittsbürger glaubt, das der Durchschnittsbürger tut“, John Maynard Keynes (1883 – 1946), englischer Volkswirt.
- „An der Börsen muss man sich verhalten wie beim Baden in kaltem Wasser: Hineinspringen und rasch wieder heraus“, Carl Meyer Rothschild (1788-1885), Bankier.
- „Wenn die Korrektur zu Ende ist, können wir wieder alle billig kaufen“,Ralph Acampora, Analyst, vgl. oben.
Haben Sie Rentabilitätsprobleme, sei es mit dem Hintergrund Kapitalanlage in oder Finanzierung aus der Schweiz oder der geringen Höhe aufgrund der Bankenhonorare oder sind Sie hinsichtlich Ihrer Vermögensdispositionen und Altersvorsorge unsicher, lassen Sie sich von uns beraten. Für ein unverbindliches erstes Beratungsgespräch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir beraten gegen Honorar und ohne Fixkosten, insbesondere behalten Sie hierbei die Verfügungsmacht und ihr Vermögen in der Hand und wir werden nicht von dem Produkteanbieter bezahlt.
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Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer von 17. 12. 2014 haben wir auf unserer Home-Page veröffentlicht: Bis zum 30. 6. 2016 bleibt alles beim Alten, was danach gilt, bestimmt der Gesetzgeber, der erklärtermaßen um Kontinuität bemüht ist. Mehr oder minder dürfte aber auch dann die Erbschaftsteuer für den Normalfall bei Unternehmensübergaben im kleineren und mittleren Bereich entfallbar gestaltet werden. Für große Unternehmen wird es in jedem Fall teurer, kleine Unternehmen unter 20 Mitarbeitern müssen dann aber auch die Kriterien für Erleichterungen erfüllen und damit wohl Arbeitsplatzgarantien geben. Den aktuellen Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 8. 7. 2015 haben wir in unsere Home-Page eingestellt. Wollen Sie Ihr Unternehmen steuerneutral auf Ihre Kinder zu alten Bedingungen übertragen, wird es zeitlich langsam eng: Während CDU/CSU weitere Entlastungen für Familienunternehmen einfordern, gehen die geplanten Regelungen der SPD zu weit: In diesem Jahr dürfte das geänderte ErbStG daher kaum noch verabschiedet werden. Eine Gegenüberstellung der aktuellen Regelungen mit dem Regierungsentwurf und der Bundesratsdrucksache vom 25. 9. 2015 lassen wir Ihnen gerne zukommen. Also für Unternehmer besteht Handlungsbedarf vor spätestem Fristende für die Neuregelung bis 30. 6. 2016. Mittlerweile verzögert sich die Neuregelung. Welches Recht gilt, falls die Neufassung nicht bis zum 30. 6. 2016 in Kraft tritt? Das Verfassungsgericht äußerte sich wie folgt: Das alte Erbschaftsteuerrecht gilt notfalls weiter. Der politische Prozess stellt sich aktuell wie folgt dar: Derzeit stockt die Neuregelung, weil der CSU-Vorsitzende und bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer zusätzliche Erleichterungen zugunsten der Unternehmenserben verlangt, obwohl sich die Koalitionsfraktionen auf der Ebene der stellvertretenden Vorsitzenden schon auf einen Kompromiss verständigt hatten. Die SPD ist offenbar nicht gewillt, weitere Zugeständnisse zu machen. „Die Normen sind dann erst einmal weiter anwendbar“, sagte der Sprecher des Karlsruher Gerichts am 30. 3. 2016 der FAZ und verweist auf Ausführungen in Urteil und Tenor: „Das bisherige Recht ist bis zu einer Neuregelung weiter anwendbar. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, eine Neuregelung spätestens bis zum 30. Juni 2016 zu treffen.“ Diese beiden Aussagen seien getrennt zu betrachten. Bis zu einer Neuregelung dürften also sämtliche Vorschriften weiter angewendet werden. Selbstanzeige ist nach unserem Beratungsanstieg in diesem Bereich nach den jüngsten Datenkäufen von NRW Anfang November wieder aktuelles Thema, gerade bei unserer Lage in Grenzgebiet.