Börstentipps Januar 2017

An der Wallstreet wurden die 20000 des Dow geknackt, die 10000 waren es 1999, es hat also 17 Jahre gedauert bis zur Verdopplung. Momentan zeigt sein Chart steil nach oben. Ein gutes Zeichen für die, die drin sind. Aber auch sie müssen sich die Frage stellen wie es weiter geht, denn auch der Anstieg über die weiteren 10000 lief ja nicht glatt. 2000 ging es runter und 2007. Wie sieht es aktuell aus? Der Shiller-KGV ist so hoch wie vor den größten Krisen der vergangenen 100 Jahre. Viele Experten nutzen das Shiller-KGV, auch CAPE genannt, um die Bewertung des Aktienmarktes in historischen Maßstäben zu analysieren. Und derzeit bereitet es vielen Marktbeobachtern Sorge. Denn es hat in den USA so extreme Werte erreicht wie 1929, im Jahr 2000 und 2007. Die Angst vor einem massiven Börseneinbruch und einer großen Krise geht um. Nach dem jüngsten sehr rasanten Anstieg des US-Aktienmarktes nämlich hat das so genannte Shiller-KGV so hohe Werte erreicht, wie lange nicht mehr. Diese Kennzahl, die auf den Nobelpreisträger Robert Schiller zurückgeht, basiert auf den durchschnittlichen Unternehmensgewinnen? der vergangenen zehn Jahre. Auf diese Weise werden die unterschiedlichen Konjunkturzyklen berücksichtigt und Zähler und Nenner werden zudem um die Inflation bereinigt. Aus diesem Grund wird dieser Kennzahl auch eine deutlich bessere Aussagekraft zugesprochen, als dem klassischen Kurs-Gewinn-Verhältnis, das durch aktuelle Entwicklungen oftmals verzerrt ist. Beängstigend ist aber der Blick auf den Langfristchart des Shiller-KGV für den US-Markt. Dieser war nur dreimal in den vergangenen 100 Jahren so extrem bewertet, wie heute. Das war 1929 der Fall. Damals folgte der tiefe Absturz des Dow Jones und eine Weltwirtschaftskrise. Dann im Jahr 2000, nachdem in den späten 1990er Jahren der Boom um das Internet insbesondere die Bewertungen der Technologie- und Telekommunikationsunternehmen massiv in die Höhe getrieben hatte. Anfang 2000 kam es dann zum dramatischen Absturz der Aktiennotierungen. Und schließlich das Jahr 2007, dem dann der Zusammenbruch des US-Immobilienmarktes, die Finanzkrise und ebenfalls eine drastische Kurskorrektur folgten. Dennoch sind auch die Unterschiede in der Bewertung wichtig: 1929 betrug das Shiller-KGV rund 30, im Jahr 2000 waren es fast 45 und 2007 war es auf dem Niveau von heute: also etwa zwischen 27 und 28. So gesehen könnte der Markt trotz der hohen Bewertung auch noch ein gutes Stück weiterlaufen, bis es tatsächlich zu einer deutlichen Kurskorrektur kommt – ähnlich wie im Jahr 2000. Für Aktienanleger, insbesondere jene, die auf die US-Rallye vielleicht noch aufspringen wollen, ist aber auch noch etwas anderes wichtig: Wissenschaftlichen Untersuchungen zufolge sagt das Shiller-KGV auch etwas über das künftige Ertragspotenzial eines Marktes aus. Beträgt es beispielsweise mehr als 27,6, dann wird der Aktienmarkt im Schnitt auf zehn Jahre weniger bringen, als amerikanische Staatsanleihen. Laut StarCapital Research hatte der US-Aktienmarkt bei einem Shiller-KGV von knapp 26 noch ein Ertragspotenzial von durchschnittlich 4,1 Prozent auf Sicht der kommenden 10 bis 15 Jahre. Inzwischen liegt die Kennzahl CAPE aber eben bei über 27. Der potenzielle Ertrag dürfte also noch mal ein gutes Stück gesunken sein, während zehnjährige US-Staatsanleihen inzwischen schon fast 2,5 Prozent bringen. Zwar würde eine kräftige Korrektur in den USA auch andere Aktienmärkte nicht kalt lassen. Dennoch könnte sich der Blick auf günstiger bewertete und folglich auch mit höherem Ertragspotenzial ausgestattete Märkte interessant sein. Laut StarCapital Research zählen dazu beispielsweise der spanische und italienische Aktienmarkt, sowie der Aktienmarkt Singapur. Günstig sind ferner auch die Märkte in Russland, der Türkei, Polen, Tschechien und Brasilien, wobei dabei allerdings die politischen Risiken nicht vernachlässigt werden sollten. Diese Märkte sind für den Normalanleger nicht geeignet, höchstens über ETFs mit einem engen Stopp-Loss. Mit der weiteren Zinserhöhung der amerikanischen Notenbank um 0,25 Prozentpunkte dürfte der jahrzehntelange Trend sinkender Zinsen in der westlichen Welt beendet worden sein. Die amerikanische Notenbank hat weitere Schritte für 2017 angekündigt; die Preisentwicklung ist nah bei den erwünschten 2 Prozent, und es verdichtet sich die Erwartung, dass die zukünftige Administration ein expansives Fiskalprogramm auflegen wird, das der amerikanischen Wirtschaft zumindest für eine Zeit Rückenwind gibt. Werden dann auch die Zinsen im Euroraum steigen, obwohl die EZB gerade ihr Anleihekaufprogramm bis Dezember 2017 verlängert hat? Zwei Szenarien sind denkbar: Der EZB gelingt es mit ihrer divergierenden Politik, die Anleiherenditen im Euroraum von den amerikanischen abzukoppeln. Damit würde der Zinsnachteil des Euroraums gegenüber den Vereinigten Staaten weiter steigen, ein (noch) schwächerer Euro und (noch) stärkerer Dollar wären die Folge. Auch wenn das Euro-Exporteuren zunächst hilft, sollten wir uns darüber nicht freuen. Denn je größer das amerikanische Handelsdefizit wird, desto wahrscheinlicher werden protektionistische Maßnahmen. Das Wechselkurspendel kann dann heftig zurückschwingen und schwache Unternehmen, die sich auf den niedrigen Euro verlassen haben, in ihrer Existenz gefährden. Außerdem macht eine zu schwache Währung Importe deutlich teurer: Heizöl, Gas, Rohstoffe, importierte Konsumgüter, Reisen etc.. Geld fließt ab, der Konsum wird schwächer. Das bessere Szenario wäre daher, dass höhere Zinsen in den Vereinigten Staaten auch die europäischen mitziehen und der Euro einigermaßen stabil bleibt. Damit ist durchaus zu rechnen. Denn nicht zuletzt höhere Ölpreise und eine steigende Inlandsnachfrage sorgen auch bei uns für eine Rückkehr der Inflation. Das sollte kein Anlass zu großer Besorgnis sein. Zwar werden steigende Zinsen Bewertungskorrekturen in Bankbilanzen auslösen, aber diese wären angesichts hoher stiller Reserven verkraftbar. Auch müssten hochverschuldete Länder etwas mehr für neue Kredite bezahlen. Aber dies setzte die richtigen Anreize für eine echte Haushaltskonsolidierung anstelle einer Dauersubvention durch die EZB. Die positiven Wirkungen eines Zinsanstiegs liegen beim Sparer, dessen Vermögen wieder schneller zunähme. Lücken in der betrieblichen Altersvorsorge würden zurückgehen, Unternehmen könnten einen größeren Teil ihrer Gewinne in reale Investitionen stecken. Profitieren würde auch die Finanzstabilität, weil Anleger nicht in immer engere und riskantere Marktsegmente (zum Beispiel deutsche Immobilien) gedrängt würden. Schließlich würden vor allem die Banken davon profitieren, dass die Zinskurve wieder steiler wird, also Langfristpapiere wieder mehr abwerfen als Kurzläufer. Der Zinsanstieg wäre ein Beleg dafür, dass die Konjunkturerholung stabiler geworden ist. Hoffentlich wird das auch im neuen Eurotower der EZB so gesehen. Was tun? Wenn Sie noch mit dem Verzehr des Kapitals 17 Jahre oder mehr Zeit haben drin bleiben und einen (engen) Stopp Loss setzen und diesen nachziehen, Sie wissen ja, wer nach unten nicht dabei ist, ist auch nach oben nicht dabei. Wenn Sie weniger als 17 Jahre Zeit haben: Raus oder engen Stopp Loss. 

Wie immer an dieser Stelle ein paar Bonmots zu Aktienmarktstrategien:

  • „Politische Börsen haben kurze Beine“, Trump muss also ab Januar liefern.
  • „Value Investing ist simpel, aber nicht einfach.“ (Warren Buffet)
  • „Die Frage, wie man reich wird, ist leicht zu beantworten.“ (Warren Buffet)

 

Haben Sie Rentabilitätsprobleme, sei es mit dem Hintergrund Schweiz oder der geringen Höhe aufgrund der Bankenhonorare oder sind Sie hinsichtlich Ihrer Vermögensdispositionen und Altersvorsorge unsicher, lassen Sie sich von uns beraten. Für ein unverbindliches erstes Beratungsgespräch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir beraten gegen Honorar und ohne Fixkosten, insbesondere behalten Sie hierbei die Verfügungsmacht und ihr Vermögen in der Hand und wir werden nicht von dem Produkteanbieter bezahlt.

Wollen Sie Ihr Unternehmen gegen die weiterhin instabile Konjunktur und die anhaltende Systemkrise sturmfest machen, nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir checken Ihr Geschäftsmodell und unterstützen Sie bei der strategischen Adjustierung.

Wir organisieren für Sie die Unternehmensnachfolge und nehmen im Vorfeld gerne eine indikative Unternehmensbewertung vor, damit Sie überschlägig eine Markteinschätzung ihres Unternehmens gewinnen. 

Die Koalition hat sich bei der Reform der Erbschaftsteuer geeinigt. Der geänderte Gesetzesentwurf wurde am Freitag 24. Juni 2016 vom Bundestag verabschiedet. Ob der Bundesrat am 8. Juli 2016 in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause zustimmen wird ist offen. Das Gesetz soll rückwirkend zum 1. Juli 2016 in Kraft treten. Den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes haben wir auf unserer Home-Page veröffentlich. Die Reform der Erbschaftsteuer hat die nächste Hürde genommen. Der Bundestag stimmte mehrheitlich dem Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses zu. Darauf hatten sich die Vermittler von Bundestag und Bundesrat in der Woche verständigt. Demnach sollen Firmenerben auch künftig weitgehend von der Erbschaftssteuer verschont werden, wenn sie das Unternehmen lange genug fortführen und Arbeitsplätze erhalten. So gab es Einvernehmen bei strittigen Kriterien, etwa wie Unternehmen zu bewerten seien: Künftig soll das Betriebsergebnis des Unternehmens maximal mit einem Kapitalisierungsfaktor 13,75 multipliziert werden, um die Höhe der Steuer anzusetzen. Dieses gilt für das vereinfachte Ertragswertverfahren. Bei dem IDW S1-Verfahren kommen regelmäßig wesentlich geringere Multiplikatoren zur Anwendung, dafür ist die Berechnung aufwendiger, was sich aber in jedem Fall lohnt. Geplant ist zudem, Missbrauch zu bekämpfen. Beispielsweise sollen Cash-Gesellschaften verhindert werden. Damit soll die Möglichkeit genommen werden, mittels einer GmbH liquides Vermögen von der Besteuerung zu befreien. Freizeit- und Luxusgegenstände wie Oldtimer, Yachten und Kunstwerke sollen grundsätzlich nicht begünstigt werden. Technische und klarstellende Änderungen gibt es bei den Altersvorsorge-Deckungsmitteln und Ausnahmen für vermietete oder verpachtete Grundstücke beispielsweise von Brauereien. Auf unserer Home-Page haben wir die Grundzüge der Reform zusammengestellt. Gerne beraten wir Sie im Einzelfall.