Qualitätssicherungssystem durch Berufsaufsicht erfolgreich geprüft

Unser Qualitätssicherungssystem wurde gem. § 57 a WPO einer regelmäßigen Prüfung durch die Wirtschaftsprüferkammer unterzogen. Prüfungsfelder sind die Organisation der Praxis und die Durchführung von einzelnen Aufträgen. Bei der Organisation der Praxis sind Prüfungsschwerpunkte die Unabhängigkeit der Praxis, die Planung der Aufträge, die Qualifikation und Weiterbildung der Mitarbeiter sowie die fachliche Überwachung der Mitarbeiter. Bei der Prüfung der Durchführung einzelner Aufträge sind Prüfungsschwerpunkte die Prüfungsplanung, die Überwachung des Prüfungsablaufs, die Einholung von fachlichem Rat bei Zweifelsfragen, die Durchsicht der Prüfungsergebnisse sowie die Nachschau von abgeschlossenen Aufträgen.

Ohne die Teilnahme an der sehr aufwendigen und mehrstufigen Prüfung dürfen Wirtschaftsprüfer keine Jahresabschlussprüfung durchführen. Nur rd. 70 % der Wirtschaftsprüfer und nur rd. 21 % der vereidigten Buchprüfer haben an dem System der Qualitätskontrolle erfolgreich teilgenommen und können somit die Jahresabschlussprüfung überhaupt durchführen.

Die zeit- und kostenintensive Prüfung ist für uns eine Bestätigung unserer auf Qualität und Unabhängigkeit ausgerichteten beruflichen Tätigkeit und gibt unseren Mandaten die Sicherheit, auf höchstem Niveau neutral beraten zu werden.