Schweiz und Deutschland unterzeichnen Ergänzungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen

DBA D/CH

Die Schweiz und Deutschland haben ihr bereits bestehendes Doppelbesteuerungsabkommen angepasst und erweitert. Die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat steht noch aus. Das neue Abkommen soll vor allem eine ausgewogene Lösung für die Problematik von in der Schweiz angelegtem Kapital von Deutschen sein, die bisher ihren steuerlichen Pflichten nicht oder nicht ausreichend nachgekommen sind.

Die Änderungen betreffen unter anderem:

  • Die Nachversteuerung von bisher unversteuerten Kapitalanlagen mit 21 bis 41 Prozent, abhängig vom Umfang des betroffenen Kapitalvermögens
  • Die Behandlung von Erbfällen, sofern die Erben nicht einer Offenlegung gegenüber den deutschen Behörden zustimmen. Der Besteuerungsanteil beträgt in diesem Fall 50 Prozent.
  • Den erweiterten Informationsaustausch der beiden Staaten, inklusive einer Erhöhung der Zahl der möglichen Auskunftsersuchen auf 1.300 Fälle innerhalb eines Zweijahreszeitraums.
  • Die Verlagerung von Kapitalvermögen deutscher Steuerpflichtiger in Drittländer.

Betrifft Sie die Änderung oder benötigen Sie detaillierte Informationen zu den Änderungen des Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland? Kontaktieren Sie uns gerne per Telefon oder E-Mail.  Wir beraten auch hinsichtlich der strafbefreienden Selbstanzeige.