Verzicht oder Teilverzicht auf Pensionszusage an Gesellschafter-Geschäftsführer

Viele Bilanzen mittelständischer Unternehmen leiden aktuell nicht nur auftragsmäßig unter der Eurokrise, sondern auch wegen den niedrigen Zinsen zur Stützung der Südländer, die die Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz in nicht geplante Höhen treiben und dieses zur Unzeit. Klar, die Pensionsrückstellungen wurden vielfach aus steuerlichen Gründen und zur Innenfinanzierung genutzt. Wurden nichtfinanzielle Wirtschaftsgüter angeschafft, droht allgemein bei Zahlung der Pension ein Finanzierungsproblem, wurde in finanzielle Aktiva investiert, fehlen in den letzten Jahren regelmäßig die erwarteten Erträge, womit die Pensionsrückstellung zu einer Belastung wird, so dass zumindest zu prüfen ist, ob auf die künftigen Zuführungen zur Pensionsrückstellung verzichtet werden kann, ohne einen Zufluss beim Gesellschafter-Geschäftsführer auszulösen und gleichzeitig die bisher erworbenen Ansprüche zu sichern. Auch klar: Ein vollständiger Verzicht korrigiert auf Ebene der Kapitalgesellschaft die bisherigen Aufwendungen und führt beim Gesellschafter zu Einnahmen, so dass die Finanzierung der Steuern regelmäßig zu einem Problem wird. Zur bisher nicht abschließend eindeutigen steuerlichen Behandlung hat sich das Finanzministerium nunmehr im Schreiben vom 14. 8. 2012 geäußert, das hier zum Download bereitgestellt ist.