WP/StB Dr. Philipp Unkelbach wurde der Titel „Fachberater für Internationales Steuerrecht“ verliehen

Herr WP/StB Dr. Philipp Unkelbach wurde von der Steuerberaterkammer Südbaden am 10.03.2015 der Titel „Fachberater für Internationales Steuerrecht“ verliehen.

Voraussetzung für die Verleihung ist die Tätigkeit als Steuerberater seit mindestens drei Jahren. Weiterhin  müssen im  jeweiligen  Fachgebiet  besondere  theoretische Kenntnisse  und  besondere  praktische  Erfahrungen  vorliegen,  die  weit  über den Kenntnissen und Erfahrungen liegen, die üblicherweise durch die Ausbildung und die praktischen Erfahrungen im Beruf erlangt werden (vgl. §§ 2 – 11 FBO).  Angehende  Fachberater  müssen  ihre  besonderen  theoretischen  Kenntnisse durch den Besuch eines mindestens 120 Zeitstunden umfassenden Fachlehrgangs  (vgl.  §  4  FBO)  und  ihre  besonderen  praktischen  Erfahrungen  durch mindestens 30 Fälle in ihrem Spezialgebiet (vgl. § 5 FBO), durch eine schriftliche  Leistungskontrolle  sowie  gegebenenfalls  einem  Fachgespräch  (vgl. § 8 FBO) nachweisen.

Die eingereichte Fallliste von Herrn Dr. Unkelbach umfasste insgesamt 78 Fälle.

Zudem  besteht  nach  § 9  FBO eine jährliche  Fortbildungspflicht, die der Steuerberaterkammer nachzuweisen ist.