Herr WP/StB Dr. Philipp Unkelbach wurde von der Steuerberaterkammer Südbaden am 10.03.2015 der Titel „Fachberater für Internationales Steuerrecht“ verliehen.
Voraussetzung für die Verleihung ist die Tätigkeit als Steuerberater seit mindestens drei Jahren. Weiterhin müssen im jeweiligen Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die weit über den Kenntnissen und Erfahrungen liegen, die üblicherweise durch die Ausbildung und die praktischen Erfahrungen im Beruf erlangt werden (vgl. §§ 2 – 11 FBO). Angehende Fachberater müssen ihre besonderen theoretischen Kenntnisse durch den Besuch eines mindestens 120 Zeitstunden umfassenden Fachlehrgangs (vgl. § 4 FBO) und ihre besonderen praktischen Erfahrungen durch mindestens 30 Fälle in ihrem Spezialgebiet (vgl. § 5 FBO), durch eine schriftliche Leistungskontrolle sowie gegebenenfalls einem Fachgespräch (vgl. § 8 FBO) nachweisen.
Die eingereichte Fallliste von Herrn Dr. Unkelbach umfasste insgesamt 78 Fälle.
Zudem besteht nach § 9 FBO eine jährliche Fortbildungspflicht, die der Steuerberaterkammer nachzuweisen ist.