Streubesitzdividenden inländischer Anteilseigner werden ab dem 01.03.2013 besteuert. Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20.10.2011 in der Rechtssache C-284/09 angenommen. Danach sind Dividendenerträge aus Beteiligungen an inländischen Kapitalgesellschaften von weniger als 10 % zu besteuern. Veräußerungsgewinne sind jedoch von der Besteuerung ausgenommen.
Durch das Gesetz wird die bisherige Ungleichbehandlung zwischen in- und ausländischen Gesellschaften hinsichtlich sog. Streubesitzdividenden behoben.