Börsentipps Oktober 2016

Wie ist die Lage? Geopolitisch kann Syrien einen globalen Konflikt entfachen, denn alle großen Player sind involviert. Im Bankenbereich sind weltweit alle Institute involviert in die Geldmengenausweitung zur Belebung der Wirtschaft, die nicht funktioniert und die Institute massiv belastet, wenn dann noch US-Strafen und Spekulationsvorwürfe wie von Gabriel hinzukommen, kann eine Bank wie die Deutsche Bank in den Ruin getrieben werden. Laut einer Studie dieser kompetenten Bank ist der europäische Aktienmarkt mit einem KGV von 14,9 auf Basis der Gewinnschätzungen der nächsten zwölf Monate mit einem Aufschlag von rund 20 Prozent gegenüber dem Zehn-Jahres-Schnitt bewertet – und das obwohl die Gewinnperspektiven nicht gerade rosig sind. Bei den Gewinnschätzungen für die nächsten zwölf Monate werden jetzt im Oktober die 2016er-Schätzungen mit drei Monaten und die 2017er-Schätzungen mit neun Monaten gewichtet. Damit sind Aktien und Anleihen so hoch bewertet wie seit 1980 nicht mehr. Die EZB drückt mit ihrem Gelddrucken von 80 Mrd. Euro pro Monat die Zinsen extrem weit nach unten, woraufhin die Investoren auf der verzweifelten Suche nach Rendite Aktien kaufen und so deren Bewertung künstlich stark nach oben treiben. Ob das Spiel so weitergehen kann erscheint fraglich, auch wenn die FED und die japanische Notenbank Anleihen, Aktien und ETFs aufkaufen, denn dann bleibt für die normalen Marktteilnehmer keine Ware mehr übrig. Der Hedgefonds Bridgewater hat ausgerechnet, dass die EZB noch acht Monate so weiter machen kann bis für die anderen Marktteilnehmer keine Anleihen mehr zur Verfügung stehen. Anleger, die aufgrund einer sich deutlich abkühlenden Weltwirtschaft und etlicher schwacher Unternehmensergebnisse von Firmen aus der Euro-Zone, bereits jetzt auf einen deutlichen Kursrückgang am breiten Aktienmarkt setzen möchten, sollten das beachten. In einem derartigen Umfeld könnte der Aktienmarkt der Euro-Zone trotz sich möglicherweise verschlechternden Fundamentaldaten zunächst noch nach oben tendieren. Dass die Anleger nervös sind zeigte sich am Dienstagmorgen, als ein Bericht über ein bevorstehendes schrittweises Zurückfahren der Anleihekäufe der EZB die Märkte aufgeschreckte. Lanciert wurde die Meldung, es gebe einen “informellen Konsens” darüber, dass die Anleihekäufe allmählich auslaufen müssten, sobald ein Ende des Anleihekaufprogramms beschlossene Sache sei, heißt es in dem Bericht weiter. Zugleich schlossen die informierten Personen nicht aus, dass das Anleihekaufprogramm auch über das bislang anvisierte Ende im März kommenden Jahres hinaus in vollem Umfang weitergeführt werden könnte. Zur Leitzinserhöhung in den USA bemerkte der Chef der Fed von Chicago, Charles Evans, am Mittwoch, dies wäre für ihn in Ordnung, wenn weiterhin die Konjunkturdaten positiv ausfielen. Er wolle auch einen Zinsschritt im November nicht ausschließen. Wichtiger als der Zeitpunkt einer ersten Zinserhöhung sei, wie es danach weitergehe. Für weitere Schritte sei es entscheidend, dass die Inflation zulege und die Arbeitslosigkeit weiter zurückgehe. Die Fed strebt eine bereinigte Teuerungsrate von 1,7 Prozent an, diese Marke wird aber seit vier Jahren nicht erreicht. Die Notenbank hatte den Leitzins im Dezember 2015 zum ersten Mal seit einem Jahrzehnt angehoben, seither aber die Füße still gehalten. Der Hartgesottene steigt demnach noch ein in der Hoffnung rechtzeitig wieder aussteigen zu können und der Zittrigere bleib an der Seitenauslinie und wartet weiter ab.

Wie immer an dieser Stelle ein paar Bonmots zu Aktienmarktstrategien:

  • “Ich habe wohl nicht mehr als in der Hälfte der Fälle Recht, aber ich verdiene einfach sehr viel Geld, wenn ich richtig liege und ich verliere so wenig Geld wie möglich, wenn ich unrecht habe.” – George Soros –
  • “Jeder Anleger kann mit Aktien reich werden, wenn er seine Hausaufgaben macht!” – Peter Lynch –
  • “Wenn ein Unternehmen gut läuft, wird die Aktie letztendlich folgen.” – Waren Buffett –

Haben Sie Rentabilitätsprobleme, sei es mit dem Hintergrund Kapitalanlage in oder Finanzierung aus der Schweiz oder der geringen Höhe aufgrund der Bankenhonorare oder sind Sie hinsichtlich Ihrer Vermögensdispositionen und Altersvorsorge unsicher, lassen Sie sich von uns beraten. Für ein unverbindliches erstes Beratungsgespräch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir beraten gegen Honorar und ohne Fixkosten, insbesondere behalten Sie hierbei die Verfügungsmacht und ihr Vermögen in der Hand und wir werden nicht von dem Produkteanbieter bezahlt.

Wollen Sie Ihr Unternehmen gegen die weiterhin instabile Konjunktur sturmfest machen, nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir checken Ihr Geschäftsmodell und unterstützen Sie bei der strategischen Adjustierung.

Wir organisieren für Sie die Unternehmensnachfolge und nehmen im Vorfeld gerne eine indikative Unternehmensbewertung vor, damit Sie überschlägig eine Markteinschätzung ihres Unternehmens gewinnen.

Die Koalition hat sich bei der Reform der Erbschaftsteuer geeinigt. Der geänderte Gesetzesentwurf wurde am Freitag 24. Juni 2016 vom Bundestag verabschiedet. Ob der Bundesrat am 8. Juli 2016 in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause zustimmen wird ist offen. Das Gesetz soll rückwirkend zum 1. Juli 2016 in Kraft treten. Den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes haben wir auf unserer Home-Page veröffentlich. Die Reform der Erbschaftsteuer hat die nächste Hürde genommen. Der Bundestag stimmte mehrheitlich dem Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses zu. Darauf hatten sich die Vermittler von Bundestag und Bundesrat in der Woche verständigt. Demnach sollen Firmenerben auch künftig weitgehend von der Erbschaftssteuer verschont werden, wenn sie das Unternehmen lange genug fortführen und Arbeitsplätze erhalten. So gab es Einvernehmen bei strittigen Kriterien, etwa wie Unternehmen zu bewerten seien: Künftig soll das Betriebsergebnis des Unternehmens maximal mit einem Kapitalisierungsfaktor 13,75 multipliziert werden, um die Höhe der Steuer anzusetzen. Dieses gilt für das vereinfachte Ertragswertverfahren. Bei dem IDW S1-Verfahren kommen regelmäßig wesentlich geringere Multiplikatoren zur Anwendung, dafür ist die Berechnung aufwendiger, was sich aber in jedem Fall lohnt. Geplant ist zudem, Missbrauch zu bekämpfen. Beispielsweise sollen Cash-Gesellschaften verhindert werden. Damit soll die Möglichkeit genommen werden, mittels einer GmbH liquides Vermögen von der Besteuerung zu befreien. Freizeit- und Luxusgegenstände wie Oldtimer, Yachten und Kunstwerke sollen grundsätzlich nicht begünstigt werden. Technische und klarstellende Änderungen gibt es bei den Altersvorsorge-Deckungsmitteln und Ausnahmen für vermietete oder verpachtete Grundstücke beispielsweise von Brauereien. Gerne beraten wir Sie im Einzelfall.