Erleichterungen bei der Bilanzierung und Publizität von Kleinstunternehmen

Falls Sie ein der betroffenes Kleinstunternehmen führen, nutzen Sie die möglichen Erleichterungen aus Kosten- und Wettbewerbsgründen.

Diese Erleichterungen gelten für Jahresabschlüsse ab einschließlich dem 31. 12. 2012:

–      kein Anhang

–      verkürzte Bilanzgliederung

–      verkürzte Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung

–      Hinterlegung statt Offenlegung

Folgende Unternehmen sind betroffen:

–      Kleinst-Kapitalgesellschaften (UG, GmbH, AG),

–      Kleinst-OHG, die keine natürliche Person als Vollhafter haben und

–      Kleinst-Kommanditgesellschaften, die keine natürliche Person als Vollhafter haben (UG & Co. KG, GmbH & Co. KG) und

–      die an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen zwei der drei nachfolgenden Merkmale nicht überschreiten

    • Bilanzsumme          350.000 EUR
    • Umsatzerlöse          700.000 EUR
    • Arbeitnehmer          10

Die verkürzte Bilanz weist nur aus:

Aktiva

A.  Anlagevermögen

B.  Umlaufvermögen

C.  Rechnungsabgrenzungsposten

Passiva

A.  Eigenkapital

B.  Rückstellungen

C.  Verbindlichkeiten

D.  Rechnungsabgrenzungsposten

Die verkürzte Gewinn- und Verlustrechnung umfasst:

–      Umsatzerlöse

–      sonstige Erträge

–      Materialaufwand

–      Personalaufwand

–      Abschreibungen

–      sonstige Aufwendungen

–      Steuern

–      Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

Im Fall der Hinterlegung wird die Bilanz nicht veröffentlicht. Dritte können auf Antrag (gegen Entrichtung einer Gebühr von 4,50 EUR) eine Kopie der Bilanz erhalten.