Falls Sie ein der betroffenes Kleinstunternehmen führen, nutzen Sie die möglichen Erleichterungen aus Kosten- und Wettbewerbsgründen.
Diese Erleichterungen gelten für Jahresabschlüsse ab einschließlich dem 31. 12. 2012:
– kein Anhang
– verkürzte Bilanzgliederung
– verkürzte Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung
– Hinterlegung statt Offenlegung
Folgende Unternehmen sind betroffen:
– Kleinst-Kapitalgesellschaften (UG, GmbH, AG),
– Kleinst-OHG, die keine natürliche Person als Vollhafter haben und
– Kleinst-Kommanditgesellschaften, die keine natürliche Person als Vollhafter haben (UG & Co. KG, GmbH & Co. KG) und
– die an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen zwei der drei nachfolgenden Merkmale nicht überschreiten
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- Bilanzsumme 350.000 EUR
- Umsatzerlöse 700.000 EUR
- Arbeitnehmer 10
Die verkürzte Bilanz weist nur aus:
Aktiva
A. Anlagevermögen
B. Umlaufvermögen
C. Rechnungsabgrenzungsposten
Passiva
A. Eigenkapital
B. Rückstellungen
C. Verbindlichkeiten
D. Rechnungsabgrenzungsposten
Die verkürzte Gewinn- und Verlustrechnung umfasst:
– Umsatzerlöse
– sonstige Erträge
– Materialaufwand
– Personalaufwand
– Abschreibungen
– sonstige Aufwendungen
– Steuern
– Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
Im Fall der Hinterlegung wird die Bilanz nicht veröffentlicht. Dritte können auf Antrag (gegen Entrichtung einer Gebühr von 4,50 EUR) eine Kopie der Bilanz erhalten.