Selbstanzeige: EU schaffte am 20. 3. 2014 Bankgeheimnis ab

In der EU fällt das Bankgeheimnis für Ausländer: Nach langer Blockade haben auch Luxemburg und Österreich einem umfassenden Austausch von Steuerdaten in der EU zugestimmt. Die EU-Staaten einigten sich in Brüssel auf eine Übereinkunft zur europaweiten Bekämpfung von Steuerdelikten.

Trotz Drucks der anderen Mitgliedstaaten hatten sich Luxemburg und Österreich lange dagegen gewehrt, im Zuge des Abkommens ihr Bankgeheimnis entscheidend zu lockern. In Zukunft werden nun Informationen über Zinseinkünfte, die etwa ein Deutscher mit einem Konto in einem anderen EU-Land erzielt, automatisch an das deutsche Finanzamt weitergegeben.

Die Kommunikation zwischen den Steuerbehörden der EU-Staaten soll dafür deutlich ausgeweitet werden. So sollen künftig auch Gewinne aus Lebensversicherungen oder Investmentfonds sowie Aktiendividenden berücksichtigt werden.

Auch Drittländer wie die Schweiz sollen an Bord

Eigentlich hätte die Neuregelung schon Ende vergangenen Jahres beschlossene Sache sein sollen. Angesichts des Widerstandes aus Wien und Luxemburg zogen sich die Verhandlungen über die verschärfte Zinsbesteuerung jedoch bis zum Treffen der EU-Finanzminister vergangene Woche hin.

Luxemburg und Österreich hatten bislang an ihrem Bankgeheimnis für EU-Ausländer festgehalten und stattdessen eine anonyme Quellensteuer von 35 Prozent erhoben. Nun sollen auch Drittländer wie die Schweiz mit an Bord – die Verhandlungen dafür laufen.

Den EU-Staaten entgeht nach Angaben der EU-Kommission jedes Jahr eine Billion Euro durch Steuervermeidung und Steuerbetrug. Die reformierte Zinsrichtlinie soll nach früheren Angaben zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.