Selbstanzeige jetzt vornehmen
Wegen des Widerstandes der SPD wird das geplante Steuerabkommen mit der Schweiz am 12. 12. 2012 den Vermittlungsausschuss wohl nicht passieren. Es bleibt dann bei der alten Regelung und der Unsicherheit der Entdeckung der Steuerhinterziehung durch die Aktivitäten der deutschen Finanzämter. In den meisten Fällen ist die Selbstanzeige der richtige Weg wieder zu weißem Geld zukommen. Meistens sind nur die Kapitaleinkünfte hinterzogen, so dass sich der Steuerschaden der Selbstanzeige mit rd. 10 % bis 15 % des Kapitals im Rahmen hält im Vergleich zu den 21 % bis 41 % des geplanten Abkommens. Je nach Abgabe der Steuererklärungen sind von der Selbstanzeige die Jahre ab 2000 bzw. 2001 betroffen. Wurden Einkünfte aus Gewerbebetrieb hinterzogen, sind die hinterzogenen Steuern meist erheblich (Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Einkommen- oder Körperschaftsteuer), so dass die Beratung umfangreicher ist. Im Normalfall erteilt uns der Mandant eine Vollmacht, die auch für die Bank gilt, und der Rest wird von uns in Abstimmung mit dem Mandanten erledigt. Die Banken lassen sich regelmäßig erhebliche Zeit und lassen sich ihre Bemühungen fürstlich honorieren. Daher muss die Selbstanzeige zunächst mit einer Schätzung unterlegt sein und anschließend erfolgt hierauf eine Zahlung an das Finanzamt, so dass Zeit gewonnen ist für die mit Bankunterlagen fundierten berichtigte Steuererklärungen. Durch die Selbstanzeige vermeidet man, und das erscheint unseren Mandaten immer im Vordergrund zu stehen, ein Strafverfahren.