Selbstanzeige: Ulis Fehler

Klar, Uli hat mit Devisen gezockt, ein extrem schwieriges Terrain, insbesondere für einen Fußfaller, ein Fehler, dann hat er seinen Bankberater von Vontobel mit dem Setzen beauftragt, ein weiterer Fehler. Uli hat bei der Bank wohl 50.000 Trades gemacht, war laufend am Zocken, es ging ums Spiel, wie Uli sagt um Adrenalin pur, klarer Fehler. Da Uli Steuern verkürzen wollte machte er keine Buchführung, ein weiterer Fehler, er verlor den Überblick. Kein Glück oder mit Franzens Worten Pech hatte Uli als das erhoffte Steuerabkommen mit der Schweiz scheiterte, dass er hierauf voll setzte, war ein Fehler. Uli stand nach dem Auftauchen der Stern-Reporter unter Aufdeckungsdruck, ging zu seinem Altsteuerberater, der einen Fahndungsprüfer in Vorruhestand hinzuzog: Klarer Fehler. Richtig wäre ein Blick in die Gelben Seiten gewesen: Einen, der sich mit sowas auskennt. Die Selbstanzeige wies von 7 Jahren nur für 2 Jahre ausdrücklich Gewinne aus: Bei der unsicheren Datenlage auf dieser Grundlage eine Selbstanzeige zu erstatten, ist nicht nur eine Fehler, sondern eine große Dummheit. Wie allseits bekannt muss das Finanzamt in die Lage versetzt werden, aufgrund der Selbstanzeige einen Steuerbescheid zu erlassen, Schätzungsfehler werden bis zu 5 % toleriert. Hier hätten die Berater in dieser Krisensituation bei unsicherer Datenlage weit über die erkennbaren Beträge und dass für alle Jahre Gewinne deklarieren müssen, ein Riesenfehler, der die Selbstanzeige unwirksam werden ließ und Uli in den Knast schickte. In einer weiteren Runde mit dem Finanzamt hätte man dann wie geschehen, die wohl richtigen Beträge genannt und in der Zwischenzeit die Aussetzung der Vollziehung der geänderten Steuerbescheide erwirken können. Anwalt Feigen hatte argumentiert, der Steuerberater habe versäumt, einen einzigen Satz in die Selbstanzeige zu schreiben – einen Hinweis, dass auch für die Jahre mit hohen Verlusten Steuern fällig werden dürften und meinte “Das hätte dazu geführt dass wir nach meiner sicheren Überzeugung hier nicht sitzen würden”: Ein taktischer Fehler. Richter Heindl stellte hierzu nur klar: „In diesem Punkt kommen wir nicht zusammen”. Dass der BGH das anders sieht, ist nicht zu erwarten.

Uli dürfte der Spaß neben den dreieinhalb Jahren mit Zins und Strafzins rd. € 50 Mio. kosten. Da von dem Dreyfus-Darlehen nicht mehr viel übrig ist, geht es für Uli per Saldo um die Wurst bzw. um seine Wurstfabrik. denn der FC Bayern wird ihn fallen lassen müssen. Als Konsequenz trat Uli mittlerweile von seinen Ämtern als Präsident und Aufsichtsratschef beim FC Bayern zurück. Er verzichtet auf eine Revision und akzeptiert seine Haftstrafe. Ulis Hauptfehler: Kontrollverluste auf allen Ebenen. Rücktritt und Verzicht auf Revision: Kein Fehler. Uli hat fertig.