Sofortprogramm der Bundesregierung – Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen

Konkrete Maßnahmen

Für Beschäftigte und Unternehmen, die von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen sind, wird ein Schutzschild errichtet, der auf vier Säulen beruht:

1. Kurzarbeitergeld flexibilisieren

Für die Kurzarbeit hat der Bundestag neue Regelungen beschlossen. Die Zugangsvoraussetzungen für das Kurzarbeitergeld werden erleichtert:
Absenkung des Quorums der von Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten im Betrieb auf bis zu 10 Prozent,
teilweiser oder vollständiger Verzicht auf Aufbau negativer Arbeitszeitsalden,
Kurzarbeitergeld auch für Leiharbeitnehmer,
vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit.

Kontaktieren Sie uns! Bei der Antragstellung können wir Sie unterstützen 0761 / 38 54 20

2. Steuerliche Liquiditätshilfe für Unternehmen

Mit einem Paket von Maßnahmen soll die Liquidität von Unternehmen verbessert werden.
Die Gewährung von Stundungen wird erleichtert.
Vorauszahlungen können leichter angepasst werden.
Auf Vollstreckungsmaßnahmen (z. B. Kontopfändungen) beziehungsweise Säumniszuschläge wird bis zum 31. Dezember 2020 verzichtet, solange der Schuldner einer fälligen Steuerzahlung unmittelbar von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen ist.

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3. Milliarden-Schutzschild für Betriebe und Unternehmen

Viele Unternehmen und Betriebe leiden derzeit an unverschuldeten Umsatzrückgängen – entweder aufgrund von Störungen in den Lieferketten oder durch signifikanten Nachfrage-Rückgang in zahlreichen Sektoren unserer Volkswirtschaft. Gleichzeitig können die laufenden Kosten oft gar nicht oder nur langsam abgebaut werden. Dies kann dazu führen, dass gesunde Unternehmen völlig unverschuldet in Finanznöte geraten, insbesondere was ihre Ausstattung mit liquiden Finanzmitteln angeht. Mit neuen und im Volumen unbegrenzten Maßnahmen zur Liquiditätsausstattung sollen Unternehmen und Beschäftigte geschützt werden.
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hat zudem einen Drei-Stufen-Plan vorgelegt: Für die erste Stufe sind Instrumente wie Bürgschaften und KfW-Kredite gegen kurzfristige Liquiditätsprobleme sowie Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld geplant. Sollten sich die wirtschaftlichen Folgen des Virus verschärfen, tritt Stufe zwei in Kraft: Dann könnten Kredite flexibler gestaltet und aufgestockt werden. Die Bundesregierung könnte dann weitere Milliarden in bestehende Töpfe stecken. Die dritte Stufe sieht Konjunkturprogramme im großen Stil vor – für den Fall, dass Unternehmen ihre Produktion in großem Umfang einstellen müssen und Betriebsschließungen drohen. Auch Stundungen von Steuern sind demnach denkbar.

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4. Unsere Unterstützungsleistungen

a) Kurzarbeitergeld
Beantragung soweit wir für Sie die Lohnabrechnungen erstellen und Beratung in anderen Fällen.
b) Steuerliche Liquiditätshilfe für Unternehmen
Falls Sie Erleichterungen in Anspruch nehmen wollen, setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
Sollten Sie als Privatperson Erleichterungen benötigen, sprechen Sie uns an.
c) Liquiditätshilfen
Wie bei den örtlichen Banken letzten Freitag zu erfahren, lagen, was naheliegt, die Programme noch nicht vor.
Es gilt auch hier das Hausbankprinzip: Nehmen Sie mit Ihrer Bank bei Bedarf sofort Kontakt auf. Nach dem Stand der Dinge wird die Hausbank die KfW regelmäßig anfragen und mit einbinden. Das Problem ist somit die Liquiditätslücke bei plötzlichen Wegbrechen der Einnahmen bis zum Fluss der Hilfskredite.

Bei der Antragstellung können wir Sie unterstützen.

Bereiten Sie ggf. schon mal folgende Unterlagen für die Bank vor:
– die beiden letzten Jahresabschlüsse 2017 und 2018
– BWA und Kontennachweise 2019
– Aktuelle BWA und Kontennachweise
– Liquiditätsplan zur Ermittlung der geforderten Hilfe
Nach aktuellem Stand übernimmt die KfW 80 % und die Hausbank 20 % der Kredite.
Bis das Geld fließt ist nach erteilter Auskunft der örtlichen Banken mit 3 Wochen zur rechnen, da die Verwaltungsmaschinerie aufgesetzt werden muss.
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