60-Tage-Regelung: Fristverkürzung zur Einreichung des Formulars Gre-3
Viele unserer Mandanten nutzen die 60 Tage-Regelung des Art. 15a Abs. 2 DBA D/CH für die (teilweise) Versteuerung des Arbeitslohns in der Schweiz. Wir dürfen daran erinnern, dass die Schweizer Steuerbehörden die Frist zur Einreichung des Gre-3 ab dem Steuerjahr 2021 auf den 31.03. des Folgejahres...