Die örtlichen Finanzämter zeigen sich in diesem Jahr bei den Steuerpflichtigen, die die Steuererklärungen 2012 noch nicht abgegeben haben und sich nicht von einem Steuerberater vertreten lassen, restriktiv bei der Gewährung von Fristverlängerungen. Dies haben wir in diversen Gesprächen mit Neumandaten festgestellt.
Die Zwangsgelder (meist 150 € pro Erklärung) werden in der Regel auf Anfang November festgesetzt.
Um das angedrohte Zwangsgeld für den November kommt in der Regel derjenige herum, der einen Steuerberater beauftragt. Wichtig ist aber ein Treffen VOR Fristende und die Stellung eines entsprechenden Antrages.