Für Steuerhinterzieher wird es noch enger

Auf die nationalen Verschärfungen haben wir mit unseren Informationen vom 13. 5. 2014, vgl. News weiter unten hingewiesen. Danach bleibt auch nach 2015 die strafbefreiende Selbstanzeige dem Grundsatz nach erhalten. Die Grenze, bis zu der Steuerhinterziehung ohne Zuschlag bei einer Selbstanzeige straffrei bleibt, wird von 50.000 auf 25.000 Euro gesenkt. Bei darüber liegenden Beträgen wird bei gleichzeitiger Zahlung eines Zuschlages in Höhe von 10 Prozent von der Strafverfolgung abgesehen. Ab einem Hinterziehungsbetrag von 100.000 Euro sind 15 Prozent Zuschlag zu entrichten, ab einem Hinterziehungsbetrag von 1 Million Euro sogar 20 Prozent. Bisher war ein Zuschlag von 5 Prozent ab einem Hinterziehungsbetrag von 50.000 Euro festgelegt. Weitere Einzelheiten finden Sie zu der Verschärfung unter Selbstanzeige.

Aber auch international wird es schnell enger. Die OECD hat ein Vertragswerk mit 67 Ländern erarbeitet, wovon 40 diese Regelungen schon ab 2017 anwenden wollen. Die Regelungen sehen einen automatischen Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten vor. Bankplätze wie die Schweiz, Liechtenstein und Luxemburg haben sich ebenso zum Datenaustausch verpflichtet wie Singapur, die Britischen Jungferninseln und die Bermudas. Im September wird der komplette Standard den Finanzministern der zwanzig wichtigsten Wirtschaftsnationen vorgestellt. Ende Oktober bereits soll der Standard in Berlin verabschiedet werden.

Per Saldo ein Grund mehr für Steuerverkürzer, sich zeitnah, also vor Jahresende, dem Finanzamt sich mit einer noch günstigen Selbstanzeige zu stellen. Wir bearbeiten Selbstanzeigen für Firmen und Privatpersonen seit Jahren erfolgreich.