Der aktuelle Fall der Credit Suisse aber auch regional verkaufter Modelle mit Versicherungen in Luxemburg betreffen „Lebensversicherungen“ die keine sind, weil ihnen der Versicherungscharakter fehlt, es handelt sich um Mantelmodelle, mit dem Kapitalanleger gelockt wurden, um die hälftige Steuerfreiheit der während der Laufzeit aufgelaufenen Erträge zu erzielen. Das Einkommensteuergesetz schreibt für die begrenzte oder bei Altverträgen vollständige Steuerfreiheit vor, dass bei den relevanten Einmalzahlungen „die vereinbarte Leistung bei Eintritt des versicherten Risikos das Deckungskapital oder den Zeitwert der Versicherung spätestens fünf Jahre nach Vertragsabschluss nicht um mindestens 10 Prozent des Deckungskapitals, des Zeitwerts oder der Summe der gezahlten Beiträge übersteigt.“ Die im Fokus der Steuerfahndung stehenden Policen haben nach ihrer Konstruktion „null Versicherungscharakter“. Lassen Sie bei Unsicherheit Ihre Police durch uns prüfen. Auch beraten wir Sie ggf. hinsichtlich einer gebotenen Selbstanzeige.