Steuerschlupfloch Cash-GmbH vor dem Auslauf

Nach Literatur und BFH hat nunmehr auch der Gesetzgeber die erbschafts- und schenkungssteuerlichen Vorteile der Cash-GmbH im Visier und will diese abschaffen. Hat beispielsweise der Schenker einen hohen Bestand an Geld und anderen liquiden Mitteln, so führt die direkte Schenkung zur vollen Besteuerung. Überträgt er jedoch die Mittel in eine GmbH und macht alle zu Geld, führt eine Übertragung der GmbH-Anteile, in der die Mittel nunmehr verpackt sind, bei Nutzung der Verschonungsregeln für Betriebsvermögen zur völligen Steuerfreiheit. Der Gesetzgeber will das verhindern, indem er eine Geldobergrenze von 10 % für liquide Mittel gemessen am Unternehmenswert einführt. Dieses ist wirtschaftlich grober Unfug im Hinblick auf die im Mittelstand mit Banken gemachten Erfahrungen, die dort zu hohen Eigenkapital- und Cashquoten geführt haben. Will man das beachtenswerte und funktionierende Steuerschlupfloch nutzen, drängt die Zeit. Wir beraten Sie.