Unternehmensvermögen jetzt übertragen!

Die Begünstigung von Unternehmensvermögen im ErbSt-Recht wird eingeschränkt oder ganz abgeschafft. Auf den BFH-Beschluss vom 5. 10. 2011 haben wir hier schon mehrfach hingewiesen. Die Verfassungsmäßigkeit der Begünstigung war in Frage gestellt worden und der BMF ist darauf hin dem zum Revisionsverfahren geladen worden. Aber auch politisch droht Gefahr und zwar nicht erst durch die Bundestagswahl im nächsten Jahr, sondern auch durch die Folgerungen des Gutachtens des Wissenschaftlichen Beirats des BMF vom 2. 3. 2012. Es legt dem Gesetzgeber nahe, die erst seit 2009 geltenden Begünstigungsregelungen ersatzlos abzuschaffen und die Freibetrage zu senken, um eine allgemein niedrigere ErbSt zu finanzieren. Den Erben von Unternehmensvermögen soll durch eine großzügige Stundungsregelung geholfen werden.

Die Übertragung von Unternehmensvermögen gestalten wir für Sie, nehmen Sie Kontakt mit uns auf.