Verfassungsgericht: Altes Erbschaftsteuerrecht gilt notfalls weiter.

Der politische Prozess stellt sich aktuell wie folgt dar: Derzeit stockt die Neuregelung, weil der CSU-Vorsitzende und bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer zusätzliche Erleichterungen zugunsten der Unternehmenserben verlangt, obwohl sich die Koalitionsfraktionen auf der Ebene der stellvertretenden Vorsitzenden schon auf einen Kompromiss verständigt hatten. Die SPD ist offenbar nicht gewillt, weitere Zugeständnisse zu machen. „Die Normen sind dann erst einmal weiter anwendbar“, sagte der Sprecher des Karlsruher Gerichts am 30. 3. 2016 der FAZ und verweist auf Ausführungen in Urteil und Tenor: „Das bisherige Recht ist bis zu einer Neuregelung weiter anwendbar. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, eine Neuregelung spätestens bis zum 30. Juni 2016 zu treffen.“ Diese beiden Aussagen seien getrennt zu betrachten. Bis zu einer Neuregelung dürften also sämtliche Vorschriften weiter angewendet werden.