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Steuerberatung Grenzgänger Frankreich

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    Grenzgänger nach Frankreich

    Beratungsbedarf besteht insbesondere bei folgenden Themen:

    • 45-Tage-Regel und Ansatz/Berechnung der Nichtrückkehrtage bei Dienstreisetagen (ein- oder mehrtägige Dienstreisen im Tätigkeitsstaat, Wohnsitzstaat, Drittstaat) in Übereinstimmung mit der zunehmend unübersichtlichen Rechtsprechung. Das Thema ist komplex und unterscheidet nach An- und Abfahrtszeiten, Reisetagen und Krankheitstagen sowie Arbeitstagen und Wochenendetagen. Ebenfalls nimmt die Deutsch-Französische Konsultationsvereinbarungsverordnung (KonsVerFRAV) hier eine wichtige Rolle ein, insbesondere bei Reisen in der sog. Grenzzone (20 bzw. 30-Kilometerzone entlang der Grenze). Wir vertreten auch vor Gerichten
    • Entsprechender Ansatz von Vorsorgeaufwendungen bei beschränkt Steuerpflichtigen in Deutschland bei Erfüllung der 45-Tage-Regel.
    • Bei in Frankreich arbeitenden Personen, die die Grenzgängereigenschaft erfüllen, ist die Aufteilung der in Frankreich gezahlten Sozialversicherungsbeträge komplex. Bringen Sie daher bitte alle Verdienstbescheinigungen zu unserem Gespräch mit. Wir ermitteln dann die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile zur Rentenversicherung, zur Arbeitslosenversicherung, zur Krankenversicherung und zur übrigen Sozialversicherung nach deutschem Recht.
    • Erstellung der Anlage N-GRE bei der Einkommensteuererklärung
    • Riesterförderung von Grenzgängern
    • Behandlung von Werbungskosten, z. B. Fortbildungskosten oder Sprachkursen
    • Besteuerung von grenzüberschreitend Tätigen, die nicht unter die Grenzgängerregelung fallen, z. B. bei Einkünften aus öffentlichen Kassen (Universitätsangehörige)